Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 19 Seiten

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• Eine Aufhebung der Lex Koller ohne flankierende Massnahmen hätte in einer Referendumsabstimmung keine Chance (SGB).

• Wegen der Standortkonkurrenz unter den Kantonen wird es ohne übergeordnete Bundesregelung zu sehr liberalen Lösungen in den Kantonen kommen (Pro Natura).

Folgende Anpassungen werden als notwendig erachtet, um die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zu verbessern:

• Die Kriterien für die Richtplangenehmigung müssen präzisiert werden (PUSCH, SHS, SL, SMV/D, SVS, WWF).

• Der Begriff „ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen“ muss definiert werden (SL, SMV/D, SVS).

• Der Begriff „Gebiet“ ist zu unpräzis und muss durch Gemeinde ersetzt werden (PUSCH, SL, SMV/D).

• Der Begriff „Zweitwohnung“ muss definiert werden (PUSCH, Rheinaubund, SL, SVS).

• Ziel müsste sein, in Problemgebieten Zweitwohnungsanteile nicht zu erhöhen (SL, SVS) bzw. in Regionen mit Zweitwohnungsanteilen von über 50 % keine weiteren Zweitwohnungen zuzulassen (Pro Natura).

Weil die vorgeschlagenen Massnahmen als nicht wirksam erachtet werden, werden folgende flankierende Massnahmen gefordert:

• Kontingentierung (MW, Pro Natura, PUSCH, Rheinaubund, SHS, SL, SMV/D, WWF).

• Ein Sachplan Zweitwohnungen, welcher die Höhe und Verteilung der Kontingente regelt (SVS, SL)

• Die Förderung der Bewirtschaftung und Vermietung der Zweitwohnungen (MW, Pro Natura, SHS, WWF).

• Auflagen an die Nutzung der Zweitwohnungen (MW).

• Zweitwohnungssteuern zur Deckung der Folgekosten (MW).

• Redimensionierung der Bauzonen gemäss Artikel 15 RPG (SHS, SL, SMV/D, SVS,

WWF).

• Konsequente Abschöpfung der Mehrwerte (SHS, SL, SMV/D, SVS, WWF).

• Dem Bund müssen Instrumente und Kompetenzen gegeben werden, um die Massnahmen der Kantone besser zu koordinieren (CEAT).

2.3 Ablehnung der flankierenden Massnahmen

Neun Kantone, darunter Graubünden und Wallis als grosse Tourismuskantone, vier politische Parteien (CVP, FDP, LPS, SVP) und 16 Organisationen verlangen, dass die Lex Koller ohne flankierende Massnahmen des Bundes aufgehoben wird. Ihre Hauptargumente sind, dass die vorgeschlagene Anpassung des Raumplanungsgesetzes ein verfassungswidriger Eingriff in kantonale Kompetenzen darstelle und dass Kantone und Gemeinden besser als der Bund in der Lage seien, die Entwicklung der Zweitwohnungen zu steuern.

Kantone

Neun Kantone (AR, FR, GR, NW, SH, SZ, SG, VS, ZG) sind aus den folgenden Überlegungen der Meinung, die Lex Koller solle ohne flankierende Massnahmen des Bundes aufgehoben werden:

• Bei Aufhebung der Lex Koller ist keine erhebliche Zunahme der Zweitwohnungen zu erwarten, weshalb die Verknüpfung der beiden Vorlagen sachlich nicht gerechtfertigt erscheint (NW, SG).

• Die vorgeschlagene RPG-Anpassung ist ein Eingriff in kantonale Kompetenzen und nicht vereinbar mit Artikel 75 BV (AR, FR, GR, VS, ZG).