Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 19 Seiten
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ZUSAMMENFASSUNG
Die Vernehmlassung über die Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewG, bzw. Lex Koller) hat vom 10.11.05 bis 28.2.06 stattgefunden. Insgesamt sind 85 Stellungnahmen eingegangen.
Während der Aufhebung der Lex Koller mehrheitlich zugestimmt wird, werden die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen von den Vernehmlassern kontrovers beurteilt:
• Eine erste Gruppe von Vernehmlassern unterstützt die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen. Zu dieser Gruppe gehören 17 Kantone, u.a. die Tourismuskantone Bern, Tessin, Obwalden und Waadt, zahlreiche Organisationen sowie einige politische Parteien.
• Eine zweite Gruppe von Vernehmlassern, bestehend aus 2 politischen Parteien und 11 Organisationen, beurteilt die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen als ungenügend. In diversen Stellungnahmen wird sogar die Aufhebung der Lex Koller abgelehnt, wenn nicht strengere flankierende Massnahmen vorgesehen werden. Vorgeschlagen wird z.B. eine gesamtschweizerische Kontingentierung der Zweitwohnungen.
• Eine dritte Gruppe ist der Meinung, die Lex Koller sei ohne flankierende Massnahmen des Bundes aufzuheben. Für flankierende Massnahmen – wenn solche überhaupt als notwendig erachtet werden – seien die Kantone und Gemeinden zuständig. Dieser Ansicht sind 9 Kantone, darunter Graubünden und Wallis als grosse Tourismuskantone. Diese Meinung teilen CVP, LPS, FDP und SVP sowie eine Reihe von Organisationen, insbesondere Wirtschafts- und Immobilienverbände.
Die Übergangsbestimmungen werden von denjenigen Vernehmlassern, die sich explizit dazu äussern, mehrheitlich abgelehnt. Auch über die vorgeschlagenen Schwellenwerte, aufgrund welcher die Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf bestimmt werden sollen, besteht Uneinigkeit. Die Meinungen liegen sowohl in Bezug auf deren Höhe, als auch deren Bezugsgrösse (Gebiet oder Gemeinde) und die Frage, ob sie im Gesetz festgeschrieben werden sollen oder nicht, weit auseinander. Mehrheitlich begrüsst, wird die Erarbeitung einer Planungshilfe, und zwar sowohl von Vernehmlassern, welche die flankierenden Massnahmen ablehnen, als auch von solchen, welche ihnen zustimmen.