Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

3 Grundsätzliche Fragen

3.1 Formelle Beurteilung

Kantone

Einerseits wird bemängelt, dass die Verordnung zu umfassend und detailliert ausgefallen sei und entschlackt werden müsse. Andererseits begrüssen AI, AR, BE, BL, GR, NE, SH, TG, TI, UR, ZG und ZH das Schliessen von Lücken und die Präzisierung von Bestimmungen, v.a. die Aufnahme von Mindestanforderungen aus Richtlinien ausdrücklich, dies vereinfache den Vollzug. Alle Kantone erwarten einen Mehraufwand an Vollzugslasten und befürchten, dass dieser zu einem Mangel an Ressourcen führen werde. Vereinzelt wird gefordert, dass der Bund die Kantone für den Mehraufwand entschädige.

Die Übergangsfristen werden kontrovers beurteilt. Alle Kantone betonen, dass der Investitionsschutz gewährleistet sein müsse. Einige Kantone lehnen die Übergangsfristen ab und beantragen, dass die strengeren Vorschriften nur auf Neubauten anzuwenden seien.

Politische Parteien

Von 9 vernehmlassenden Parteien äussern sich SP und GPS allgemein zustimmend. Die seriösen und umfassenden Vorarbeiten, die Parlament und Verwaltung bei der Vorbereitung des Verordnungsentwurfs vorgenommen haben. werden anerkannt. Die Totalrevision wird begrüsst, obwohl nur wenige Empfehlungen der GPK-S sowie der Kommission Langenberger Eingang ins Gesetz sowie in der Verordnung Konkretisierung gefunden hätten. Negativ wird vermerkt, dass für Primaten kein Verbot belastender Tierversuche vorgesehen ist und die Regelungen betreffend Tierversuche zu wenig transparent sind.

FDP, SVP, LDT und LPS bemängeln, dass die Vorlage nicht den Gesetzesauflagen entspricht. Die Verordnung sei ohne vorhergehende Konsultation der betroffenen Wirtschaftskreise erarbeitet worden und noch einmal gezielt im Zusammenhang mit der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft anzuschauen. SVP und LPS fordern zudem den Einbezug der betroffenen Stellen für eine gründliche Überarbeitung, da die Vernehmlassungsvorlage den Wirtschaftlichkeitsüberlegungen der schweizerischen Landwirtschaft zu wenig Rechnung trage und zu einer Überregulierung im Bereich der Nutztierhaltung, der Forschung und des Bauens führe. Von einem absoluten Verbot hinsichtlich der Erzeugung, Vermehrung, Haltung sowie der Verwendung transgener Tiere sei abzusehen.

Die GLPZH lehnt die vorliegende Tierschutzverordnung ab, weil sie dem Auftrag des fortschrittlichen Tierschutzgesetzes in vielen Teilen widerspreche.

Die CVP begrüsst im Prinzip die Totalrevision und die neuen Regelungen zur Aus- und Weiterbildung der Tierhalter, findet aber wie die ablehnenden Parteien, dass der Detaillierungsgrad zu hoch sei und die ökonomischen Interessen, die vom Tierschutz tangiert werden, nicht genügend beachtet worden seien. Die EVP erachtet die Übergangsfristen bei neuen Vorschriften, die grössere bauliche Änderungen nach sich ziehen, als zu kurz.

Organisationen und Amtsstellen

Die Stellungnahmen der Organisationen und Ämter sind vielfältig. 75 Stellungnahmen weisen generell den Entwurf der Verordnung als zu restriktiv oder unnötig zurück. In weiteren 37 Stellungnahmen werden einzelne Kapitel zur Überarbeitung zurückgewiesen. Eine fast gleich grosse Gruppe mit 100 Stellungnahmen begrüsst die Revision grundsätzlich, aber teilweise mit Einschränkungen, die sich auf die selben kritischen Kapitel beziehen. Eine weitere Gruppe (23 Stellungnahmen) macht Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Themen, ohne sich generell zustimmend oder ablehnend zu äussern.

Die Ablehnung ist oft grundsätzlicher Art. SLBV fordert, die Revision auf bisher nicht geregelte Verhältnisse für Exoten oder Heimtiere zu beschränken. PARUS, CVAM und SRGV kommen zum

Schluss, dass sich eine Totalrevision trotz dem neuen Tierschutzgesetz nicht aufdränge. Für SRKV kommt die Totalrevision vorschnell, ist die neue Ausrichtung ideologisch motiviert und tierschutzlastig. UNZHLK nennt den Entwurf als Ganzes ein inkonsistentes Flickwerk mit unnötigen Wiederholungen und unterschiedlichem Detaillierungsgrad. IGHGH lehnt den Entwurf gesamthaft ab und bittet um eine verfassungsrechtliche Überprüfung. Von den Tierschutzorganisationen weist OTW die Vorlage zurück,