Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

VFFL und vielen anderen wird es in Zukunft kaum mehr möglich sein, mit transgenen Tieren zu forschen.

Die Übergangsfristen werden kontrovers beurteilt. Einige Kantone lehnen wie viele Landwirtschaftsorganisationen die Übergangsfristen ab und verlangen, dass die strengeren Vorschriften nur auf Neubauten anzuwenden seien. KOLAS, PROSUS, SUIPORC, SUISAG und SAMKV beantragen, für bestehende Stallungen eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren zu gewähren. Nach UFAAG sind die heute gültigen Stallbauvorschriften unverändert beizubehalten. SBV verlangt, den Begriff „Umbau“

neu zu definieren (alle Veränderungen innerhalb einer bestehenden Gebäudehülle). Nur für Neubauten dürfen die neu zu erarbeitenden Anforderungen zur Anwendung kommen. Auch KKLWD und SVIPCH wollen das Schutzniveau nicht durch zusätzliche Auflagen erhöht sehen, welche in Anreizprogrammen des Bundes oder in Labelvorschriften enthalten sind.

Obwohl PAPIL, SVWZH, TPDB, WAZA, ZOOBS und ZOOZH mit der Stossrichtung der Revision einig gehen, insbesondere dass neu auch Anforderungen an das Management und nicht nur an das Tierpflegepersonal gestellt werden, lehnen sie die im Anhang 2 der Verordnung vorgeschlagenen Erhöhung der Anforderungen strikte ab. SFAV lehnt als Fachorganisation die vorgeschlagenen Volierengrössen für Greife ab, weil sich die zur Falknerei verwendeten Tiere verletzen könnten.

STS und SGPA stellen hingegen fest, der Wille des Parlamentes sei im Bereich Wildtiere nicht umgesetzt worden (Wildtiere im Zirkus, beengte Haltung von exotischen Tieren in Kleinzoos und bei Privaten) und beantragen, in einem zusätzlichen Artikel sei festzuhalten, dass staatliche Massnahmen im Bereich der Tierhaltung den Zielen der Tierschutzgesetzgebung nicht zuwiderlaufen dürfen. Mit OCARE, FFVFF, KTDTVK fordert STS zudem, belastende Tierversuche mit Primaten und für Tabakwaren, Kosmetika und Körperpflegemittel zu verbieten. KTDTVK hält fest, dass die schwerst belastenden Versuche (Schweregrad 3) in der Grundlagenforschung einer ethischen Prüfung nicht stand halten und FFVFF, KTDTVK sowie TSCHBD sind der Meinung, dass die Lockerung des Amtsgeheimnisses zur fachgerechten Beurteilung von Versuchsvorhaben unerlässlich sei.

FFVFF, OCARE, PNSBNS, VFAFI und VPSFP stellen fest, dass im vorliegenden Verordnungsentwurf die gesetzlichen Vorgaben nicht überall konsequent umgesetzt werden. Mängel werden vor allem in den Vorschriften zur Nutztierhaltung und zu Tierversuchen sowie bei den in den Anhängen festgelegten Minimalflächen pro Tier geortet. Für OCARE bleibt die „Würde der Kreatur“ weitgehend eine Leerfloskel, für SPSCHF ist der Bundesrat auf halbem Wege stehen geblieben und für die KTDTVK vermag der Entwurf die Forderungen seitens des Gesetzes nicht zu erfüllen. Auch für BIOSUI und DVBDL sind in einigen Punkten für eine artgerechte Tierhaltung noch Verbesserungen nötig. KAGFL sieht nach wie vor einige – auch grundsätzliche – Punkte, die sie im Entwurf der Tierschutzverordnung nicht akzeptieren können (Flächen, Kuhtrainer, usw.).

3.5 Kosten und Personalbedarf

Alle Kantone erwarten einen Mehraufwand an Vollzugslasten und befürchten, dass dieser zu einem Mangel an Ressourcen führen werde. Viele Kantone befürchten, dass vor allem die neuen Ausbildungsvorgaben, die mehrheitlich begrüsst werden, den Aufwand für die Kantone für die Überprüfung und Bewilligungen in grösserem Umfang steigen lassen. Dies bedeutet eine Aufstockung des Leistungsauftrags, der nur mit neuen Ressourcen erfüllt werden könne. Vereinzelt wird deshalb die Vollziehbarkeit angezweifelt oder gefordert, dass der Bund die Kantone für den Mehraufwand entschädige.

Die Konsumentenorganisationen verweisen auf die Notwendigkeit, dass die Kosten für die landwirtschaftliche Produktion nicht steigen dürfen. Nach KONFOR und ACSI gehen die vorgeschlagenen Bestimmungen (v.a. Art. 24 - Art. 59) zu weit. Die daraus entstehende Verteuerung der Produktion stehe im Widerspruch zu den Zielen der Agrarpolitik 2011.

Nach ALBCH, BFO, LOS, FSFL, FRC, SGP und ZHBV sind Konkurrenzfähigkeit und Kostendruck in der Landwirtschaft nicht genügend beachtet worden. Sie befürchten, dass massive Mehrkosten für die landwirtschaftliche Produktion entstehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft ein weiteres Mal verschlechtert werde und die Konsumenten in grenznahen Regionen noch mehr Nahrungsmittel im Ausland einkaufen würden. GASUI fordert, Elemente, welche den Bauern zusätzliche Kosten, Einkommens- oder Vermögenseinbussen verursachen, müssten konsequent beseitigt werden.