Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

weil sie den Schutzanforderungen des Gesetzes nicht genüge und fordert eine Strafsteuer für sämtliche Vergehen gegen das Interesse und die Würde der Tiere (vor allem auch für Kastration).

Es werden aber durch SRKV auch neue und anerkennenswerte Stossrichtungen erkannt. Der SZZV findet grundsätzlich positiv, dass laufend neue Erkenntnisse aus der Tierhaltungspraxis, der Tierschutzforschung und der Prüfung von Stalleinrichtungen für landwirtschaftliche Nutztiere zur Verbesserung der Tierhaltung herangezogen werden. Der Praxiserfahrung muss aber die entsprechende Gewichtung beigemessen werden. Diese Forderung wird auch von GREPAC eingebracht.

Die Konsumentenorganisationen unterstützen die Stossrichtung der Revision. KONFOR und ACSI verweisen aber auf die Notwendigkeit, dass die Kosten für die landwirtschaftliche Produktion nicht steigen dürfen. Die Aufnahme von Regelungen für alle Tierarten und die Verbesserung der Information und Ausbildung der Tierhalter wird vom FRC begrüsst. Es sei jedoch wichtig für einen einheitlichen Vollzug, dass das BVET Richtlinien für die Umsetzung erlasse.

Für die Tierschutzorganisationen ist die Notwendigkeit einer Totalrevision der Tierschutzverordnung auf Grund des neuen Tierschutzgesetzes unbestritten. Sie anerkennen, dass die Verwaltung ernsthafte und umfassende Vorarbeiten getätigt hat (STS1). Die STVT bezeichnet den Entwurf als sehr ausführlich, aber im grossen und ganzen ausgeglichen. VFAFI begrüsst es ausserordentlich, dass der Verordnungsentwurf die Schmerz- und Leidenfähigkeit von Fischen und Zehnfusskrebsen anerkennt und klare und nachvollziehbare Bestimmungen zu deren Schutz enthält. Im weiteren seien alle Begehren nach weniger Tierschutz für Fische zurückweisen. Weitere Verbesserungen am Entwurf seien notwendig, damit die Absicht des Tierschutzgesetzes auch gegenüber Fischen und Krebsen erfüllt werden kann.

Viele Rückweisungen kommen von bäuerlichen Organisationen, die verlangen, dass die Tierhaltungsvorschriften im 3. Kapitel unter Führung BLW und Beizug der Produzenten zu überarbeiten seien (SBV2 ). Auch KOLAS fordert, die Vertreter der landwirtschaftlichen Organisationen seien zur Teilnahme an einer Überarbeitung einzuladen. BROSSL, SAB, SKMV SPSCHF und SVV bedauern, dass keine Informationsveranstaltungen für die bäuerlichen Organisationen organisiert wurden und fordern den Beizug von Praktikern auch aus der Berglandwirtschaft. Zum Tiertransport wird der Beizug weiterer Fachleute aus der IGTTS und des Schweiz. Nutzfahrzeugverbandes gefordert.

BKMV, EKKF, FIAL, FSFL, GASUI, SFF, SGV, SKMV und ZHBV lehnen zu viele Detailregelungen und alle Änderungen, die höheren Anforderungen an die Tierhaltungen gleichkommen, kategorisch ab. Aus der Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 2002 könne man schliessen, dass die Fachleute damals der Meinung waren, dass die heute geltenden Anforderungen tiergerecht sind. BFO,

SBLV, SBV, SLMV und TVL fordern, der Bundesrat müsse sein Versprechen, keine neue Auflagen und Kosten zu produzieren, einhalten. Sie ziehen den Verzicht auf übermässige Forderungen grosszügig bemessenen Übergangsfristen zur Abfederung von Investitionskosten vor.

BROSSL, BKMV, GLBV, SAB und SKMV halten fest, dass die Bedürfnisse der Berglandwirtschaft in der Verordnung nicht berücksichtigt sind. Diese braucht Erleichterungen für die Alpwirtschaft bezüglich Raumbedarf und Ausbildungspflicht für Personen, die über 10 GVE betreuen. SAV lehnt die Absicht des Bundes, für die Haltung von und den Umgang mit mehr als 10 Nutztier-GVE eine Bewilligungspflicht einzuführen, prinzipiell ab.

MIGEBU beantragt, die Tierschutzbestimmungen nach den geltenden Regelungen der EU auszurichten. BFO, BKMV, FIAL, SFF und THG beantragen, das Schutzniveau in jenen Bereichen nicht anzuheben, in welchen die in der EU geltenden Standards bereits heute überschritten sind. Abweichungen vom EU-Recht dürften nur noch dort zugelassen werden, wo der Bundesrat eine konkrete Ausnahmeregelung verlangt.

Einige landwirtschaftsorientierte Organisationen stehen dem Entwurf positiv gegenüber und machen ergänzende Vorschläge. SRAKLA fordert, dass beim Import von tierischen Nahrungsmitteln die gleich strengen Vorschriften gelten sollen wie für die Produktion im Inland. Der VKMB ersucht, dem Bundesamt den Auftrag zu erteilen, für die Lösung der grundsätzlichen Fragen wie Kostenneutralität oder Kompensation von Kostennachteilen (Direktzahlungssystem) Rund-Tisch-Gespräche zu organisieren.

FiLU, FiSO, FiBE und KFiBL weisen die fischereirelevanten Regelungen der Verordnung zurück und fordern eine Arbeitsgruppe einzusetzen, in der Fischereifachleute Einsitz nehmen. Alle Fischereiorganisationen sehen in den Bereichen Fischzucht (Besatzfische), Fischtransport, Haltung von Fischen, Berufsfischerei und Angelfischerei mehrheitlich keinen Handlungsbedarf. Die Vorschriften sollen sich

1 Wie STS: ATSV, CRF, GRTV, KAGFL, KGLTV, KVSGTS, LVSPA, SHTSCH, SJT, SPANE, SPSCHF, STVT, TSCHE, TSCHO, TSCHRT, TSBB, TSVNW, TSVOW, TVBSBJ, TVFRU, TVFRA, TVGRU, TVHOU, TVKLU, TVKU, TVRU, TVSTU, TVSU, TVSW, TVUR,TVW, VAQZ, VSPFH 2 Wie SBV: AGORA, AGRID, ASR, BBV,BGK, BOVECH, BSZV, BVAG, BZENS, CAGRJB, CHB, CNAV, CVAM, FERH, FSERFM, GLBV, KBUR, KONVN,LOBAG, PROSUS, SAB, SAMKV, SAV,SBVZV, SFVZV, SGBV, SHZV, SOBV, SRP, SSZV, SVAMH, SVV, SAMKV, UNITER, VFFL, VFVH, VSA