Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

13 Schafe

GPS und SP sowie 34 Tierschutzorganisationen (185) beurteilen die Flächenvorgaben für Schafe als absolutes Minimum. KAGFL möchte einen zusätzlichen Passus, dass grössere Masse je nach Tierart, -rasse oder Behornung notwendig sein können. DVBDL fordert, dass die Mindestmasse auf behornte Tiere ausgerichtet sein müssen. UR kann die Mindestanforderungen so akzeptieren, sie dürften aber keinesfalls nach oben angepasst werden. BSZV und SSZV begrüssen ausdrücklich die vorgeschlagenen Änderungen. Sie unterstützen insbesondere die Fussnote 4, die klärt, welche Flächen für kurzfristig separierte Tiere in der Lammzeit gelten. LOS und SGBV lehnen jede Erhöhung der Mindestmasse ab. SAB ist gleicher Meinung und fordert, dass sie nicht höher als die heutigen BTS-Anforderungen liegen dürften und Ausnahmen für Alpställe gemacht werden müssten. FR fordert eine Überarbeitung des gesamten Konzepts. GR fordert, die alte Regelung für Lämmer, Zicklein, Jährlinge, Muttertiere und Böcke beizubehalten, da die Einteilung der adulten Schafe in Gewichtskategorien im Vollzug zu Unsicherheiten führe.

14 Ziegen

GPS und SP sowie 34 Tierschutzorganisationen (186) beurteilen die Flächenvorgaben für Ziegen als absolutes Minimum. KAGFL möchte einen zusätzlichen Passus, dass grössere Masse je nach Tierart, -rasse, Behonung notwendig sein können. DVBDL fordert, dass die Mindestmasse auf behornte Tiere ausgerichtet sein müssen. UR kann die Mindestanforderungen so akzeptieren, sie dürften aber keinesfalls nach oben angepasst werden.

BGK und LOBAG können die geforderte Erhöhung der Buchtenfläche über die bisherigen Masse nicht akzeptieren. LOS und SGBV lehnen jede Erhöhung der Mindestmasse ab. SAB ist gleicher Meinung und fordert, dass sie nicht höher als die heutigen BTS-Anforderungen liegen dürfen und Ausnahmen für Alpställe gemacht werden müssen. FR fordert eine Überarbeitung des gesamten Konzepts.

GR, TG, VSKT, VSKTSO und ZH fordern eine neue Fussnote 5 bei Ziffer 331, die vorgibt, dass ein Gehege für 1-2 Zicklein mindestens 1m2 aufweisen muss, da die Haltung in einer Kiste von 0.6 m2 nicht artgerecht sei, weshalb eine Mindestgrösse zu definieren sei. GR fordert, die alte Regelung für Lämmer, Zicklein, Jährlinge, Muttertier und Böcke beizubehalten, da die Einteilung der adulten Ziegen in Gewichtskategorien im Vollzug zu Unsicherheiten führe.

15 Pferde

GLBV, LOS ,SAB und SGBV lehnen die Erhöhungen sämtlicher Flächen ab. VPHWZ fordert, für anerkannte Pferdehandlungen oder bei besonderen Anlässen müssten die Boxengrössen nach Bewilligung variabel gestaltbar sein. AG hält fest, 30% kleinere Boxen für Stuten mit Fohlen seien unsinnig und daher zu streichen. Für UNZHNT ist das Volumen, nicht die Raumhöhe entscheidend. UNBPK verlangt, bei Böden sei unbedingt auf Gleitsicherheit und ihre Beschaffenheit in Durch- und Stallgängen hinzuweisen. LAGS fordert, die mathematisch berechneten Mindestmasse seien zwingend einzuhalten. Für 40 Tierschutzorganisationen (187) sind die Auslaufflächen viel zu klein und limitierend.

KAGFL bedauert dass im Zusammenhang mit dem Raumplanungsgesetz tierfreundliche Lösungen verhindert werden. UNZHNT will die Fussnote 4 streichen, da die Anforderung von der Gruppenzusammensetzung abhängig sei.

GE, KTFR, NE und VSKT stellen fest, dass die Toleranzwerte nicht in Einklang mit der seit Jahren angewandten Richtlinien und entsprechend zu erhöhen seien. AG, GR, TG, VSKT, VSKTSO und ZH fordern, die Toleranzwerte für die Raumhöhe sollten nur für Boxen mit permanent zugänglichem Auslauf über die 10jährige Frist hinaus in Anspruch genommen werden dürfen. Auch für KAGFL sind die Toleranzwerte nur akzeptabel, wenn sie sich auf Teilbereiche.

16 Hauskaninchen

TVKFR lehnt beide Tabellen grundsätzlich als ungenügend ab. SGKZ, SRKV und SRTV fordern, Tabellen 161 (Ausgewachsene Kaninchen) und 162 (Jungtiere) vollständig zu überarbeiten, weil sie widersprüchliche Angaben enthielten und in Tabelle 161 Absatz 3 sei "... oder pro Wurf" einzufügen, an-

185 ATSV, AKUT, CRF, FFVFF, GRTV, KAGFL, KVSGTS, LVSPA, OCARE, PNSBNS, SHTSCH, SPANE, SPSCHF, STS, TSBB, TSCHBD, TSCHE, TSCHO, TSVNW, TSVOW, TVFRA, TVFRU, TVGRU, TVHOU, TVKFR TVKU, TVKLU, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVW, VAQZ, VFAFI, VPSFT 186 ATSV, AKUT, CRF, FFVFF, GRTV, KAGFL, KVSGTS, LVSPA, OCARE, PNSBNS, SHTSCH, SPANE, SPSCHF, STS, TSBB, TSCHBD, TSCHE, TSCHO, TSVNW, TSVOW, TVFRA, TVFRU, TVGRU, TVHOU, TVKFR TVKU, TVKLU, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVW, VAQZ, VFAFI, VPSFT 187 AKUT, ATSV, CRF, DVBTO, GRTV, KAGFL, KGLTV, KVSGTS, LVSPA, OCARE, SHTSCH, SJT, SPANE, SPSCHF, STS, STVT, SVSB, TSBB, TSCHE, TSCHO, TSCHRT, TSVNW, TSVOW, TVBSBJ, TVFRU, TVFRA, TVGRU, TVHOU, TVKFR TVKLU, TVKU, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVSU, TVSW, TVUR, TVW, VAQZ, VFAFI