Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

Rennmäuse ab, da diese auf dem Markt nicht angeboten würden. EKTSAM, SAMW, SCNAT, VFFL und ZH finden vor allem die kleinen Abweichungen vom europäischen Standard seien stossend, da diese den Tieren kaum etwas nützten.

Mehrere Stellungnahmen (195) lehnen die speziellen Anforderungen wie Nageobjekt, Heugaben oder Unterschlupf ab, da sie die Vergleichbarkeit mit ausländischen Resultaten kompromittierten, die Sichtbarkeit der Tiere einschränken, das Angstverhalten beeinflussen oder ernährungsphysiologische Probleme verursachen könnten - jedenfalls müssten die Forschenden diese Einrichtungen im Einzelfall und rasch verändern können.

Nach LSCV, STS, UNIBEIT, VPSFT und weiteren über 30 Tierschutzorganisationen sind die Mindestmasse zu klein, was zu einer tierquälerischen Haltung und damit zu wenig aussagekräftigen Versuchsresultaten führe.

33 Weitere Versuchstiere

INTPHA, SGENS, SSN, UNETHF, UNIFRM, VFFL und Weber weisen die vorgeschlagenen Masse für Primaten zurück, da sie weit über die Europarats-Masse hinausgingen und die Primatenforschung in der Schweiz massiv verteuerten oder gar verunmöglichen würden. Demgegenüber werden die erhöhten Anforderungen an die Primatenhaltung von Forschenden (UNIFMN) auch begrüsst, da sie einen akzeptablen Kompromiss darstellten und langfristig für den Forschungsplatz Schweiz die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtiger sei als kurzfristige, monetäre Überlegungen.

IBMMU, IPWETH, UNLCIG und UNIZHPI schlagen vor, in Anhang 3 die Minimalanforderungen für Xenopus, aber auch Frettchen, Minipigs und Fische festzulegen.

4.20 Anhang 4: Mindestanforderungen für die Beförderung von Nutztieren

GLBV und SKMV lehnen die Verschärfung des Mindestraumbedarfs für die Beförderung von Nutztieren ab, AI und UR weisen die Höhenvorgaben zurück. Einige Kantone und mehrere Organisationen (196) beantragen, die geltenden Regelungen der Europäischen Union in die Schweizerische

41 Pferde

(keine Bemerkungen)

42 Rinder

ASTAG beantragt eine Ergänzung der Gewichtsabstufungen und Flächen je Tier.

43 Ziegen

BBV lehnt die Vergrösserung der Ladeflächen bei jungen Ziegen, leichten und schweren Schafen ab.

44 Schweine

AG, ASTAG, TG, VSKT, VSKTSO und ZH beantragen eine Ergänzung der Gewichtsabstufungen und Flächen je Tier .

45 Schafe

BGK und SSZV verlangen, dass für Schaftransporte bezüglich Mindesthöhe und Mindestflächen die Regelungen analog dem EU-Recht Anwendung finden und keine Verschärfungen gegenüber dem geltenden Recht vorgenommen werden sollen.

195 INTPHA, INWV, SSPT, SGV, VAWV, UNETHB, UNETHF, UETHZN, UNZHPT, VFFL 196 AI, BBV, KBUR, KKLWD, KOLAS, LOBAG, OW, SBV, SFF, SVAMH, SVV, SZ, UR, ZHBV