Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

sonsten müsse der Züchter einen Wurf sofort auf 5 Tiere reduzieren. VSKTSO schlägt vor, die Bezeichnung „Zwergrasse“ durch "kleine Rasse" zu ersetzen. Dies sei für den Laien besser verständlich. SPS fordert, die Haltung in Einzelkäfigen zu verbieten und die Tabellen entsprechend anzupassen. STS will die Masse nur als Minimalregelung und als Kompromisslösung akzeptieren. TSCHBD schlägt für die Gewichtsklassen über 3.5 kg als Käfighöhe 75 cm vor und fordert für die Anmerkung 4) „...

mindestens 50 % der Bodenfläche vorhanden sein". Sehr viele Tierschutzorganisationen schliessen sich diesen Forderungen an. KAGFL beurteilt die Tabelle 161 (Ausgewachsene Kaninchen) der neuen Kategorisierung wegen als Rückschritt und kann sie nur als Übergangslösung zur Gruppenhaltung akzeptieren. UNIBEIT merkt an, dass am Kopf der Tabelle 161 die Ziffer2 zur Anmerkung 2 fehle und dass es unklar bleibe, ob die Anmerkung für Tiere über 7 kg oder für Tiere am oberen Limit bis 7 kg gelte.

17 Hausgeflügel

GPS und STS sowie viele weitere Tierschutzorganisationen fordern in Tabelle 17 (Hausgeflügel) in Zeile 13 ein Einzelnest je 3 Tiere und je Quadratmeter Gruppennest 60 Tiere zu setzen. Die Bodenflächen in der Pouletmast bezeichnen sie als minimalistisch und fordern für Gruppen über 80 Tiere 1 qm je 25 kg Lebendgewicht. KAGFL schlägt je Einzelnest 4 Tiere und je Quadratmeter Gruppennest 50 – 80 Tiere vor. AI, GASUI, LOBAG, SBV und ZHBV lehnen die Unterteilungspflicht ab und fordern, pro Abteil seien mindestens 5000 cm2 bzw. 9000 cm2 festzulegen.

Für die Berechnung der begehbaren Fläche für Jungtiere verlangt GASUI eine Korrektur der Formel „(m2 Gitterfläche x 16,4 Tiere) + ¾ m2 Einstreufläche x 10.3 Tiere“, dies aufgrund eines Gerichturteils und um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen. GASUI und LOBAG fordern, bei Anmerkung 6 Buchstabe c sei der Einstreubereich zu streichen.

BELL und SGP machen darauf aufmerksam, dass auch bei den Trinknippeln die Fussnote 1) zu ergänzen sei, sodass bei kleineren Tieren eine grössere Zahl von Tieren pro Nippel möglich sei. Überdies sei in Anmerkung 7) „... für Masttiere ...“ zu streichen und die Möglichkeit bei einem zusätzlichen Angebot von Sitzgelegenheiten die Besatzdichte zu erhöhen, müsse für alle Haushühner gegeben bleiben. In Anmerkung 8) sei „in Volierensystemen gehaltene“ zu streichen. MIGEBU fordert, die Angaben in Zentimeter pro Tier“ müssten in Zentimeter pro kg umgerechnet werden. Die Grundlage dieser Umrechnung wären Tiere von 3 kg und entsprechend der Vorschrift 30 kg pro m2 könnten die vorgeschlagenen Werte x 10 gerechnet werden. SRGV ist der Meinung, dass in Bezug auf die begehbaren Flächen in Anmerkung 4) die begehbare Bodenfläche ausgeschlossen werden müsse.

Zu Tabelle 172 (Haustruten) finden GPS, KAGFL, STS und viele weitere Tierschutzorganisationen, dass die Besatzdichte bis zur 6. Lebenswoche nur 25 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter, ab der 7. Lebenswoche 30 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter betragen dürfe.

VSKT fordert in Tabelle 173 (Haustauben), dass Volumenmasse anzugeben seien, damit Höhen von 30 cm in der Taubenhaltung nicht möglich seien und als Minimum sei von 180 cm Höhe auszugehen. GPS, STS und viele weitere Tierschutzorganisationen verlangen das Aussengehege in Quadratmetern falls kein täglicher Freiflug möglich sei. KOLAS und KKLWD machen hier den Investitionsschutz geltend. Der SRTV hält fest, dass die 20 m2 Freigehege deutlich zeigen würden, dass keine Fachleute mitgearbeitet hätten, weltweit würden für die Taubenhaltung andere Forderungen gestellt. In den Richtlinien für die Zertifizierung des SRTV seien sämtliche Anforderungen für die tier- und rassegerechte Taubenhaltung festgehalten. Nach diesen Vorgaben dürften in den Taubenschlägen pro m2 1-2 Paare gehalten werden, die gleiche Fläche würde zusätzlich für die Voliere gefordert.

18 Haushunde

FFVFF fordert, es seien Zwinger, Boxe und Innenbereich zu definieren. JU und KTJU will die Umschreibung „Haus...“ („domestique“) streichen. SKG verweist darauf, dass Hunde für die tiergerechte Aufzucht ein erheblich grösseres Platzangebot, sowohl im Zwinger als auch im Innenbereich benötigen. Für UNZHNT sind Raumhöhen von 180, bzw. 200 cm zu hoch.

Die Tierschutzorganisationen begrüssen die Tabellen 181 und 183 und fordern, dass keine Einzelhaltung von Hunden mehr möglich sein sollte. AG fordert Mindestabmessungen für das Halten eines einzelnen Hundes.

19 Hauskatzen

BL und KTBL lehnen 1 m2 Bodenfläche für die vorübergehende Einzelhaltung von Katzen als zu klein ab, obwohl sie sich des Platzmangels in Tierheimen während der Ferienzeit bewusst sind. GREPAC findet, bei häufiger Reinigung sei 1 Katzenkiste pro Katze völlig disproportioniert und unnötig.

GREPAC und SVDPA wollen für kurze Dauer die bisherigen Käfige weiter zulassen. Sie schlagen 6