Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

Commission de conciliation en matière de baux et loyers Genève

Keine allgemeinen Bemerkungen.

CVCI Die Abkoppelung der Mietzinse vom Hypothekarzins wird begrüsst.

Das dualistische System ermöglicht einen Kompromiss zwischen der Vermieter– und der Mieterseite. Es berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Vermieterseite.

Trotz der zusätzlichen Kompliziertheit, die das duale System verursacht, wird die Wahlfreiheit grundsätzlich begrüsst, bis auf den Umstand, dass mangels einer Vereinbarung die Indexmiete gilt.

DJS Wichtige Punkte wie beispielsweise die Komponenten der

Bruttorendite sollten auf Gesetzesebene und nicht in der Ausführungsverordnung geregelt werden. Das dualistische System wird abgelehnt, da die Mieterinnen und Mieter als schwächere Vertragspartei keine freie Wahl treffen können und weil es zu zwei verschiedenen Rechtssystemen führt. Das Ziel der Vereinfachung wird nicht erreicht. Die Vergleichsmiete wird abgelehnt.

economiesuisse

Die Vorlage wird im Grossen und Ganzen befürwortet und macht einen ausgewogenen Eindruck.

Das dualistische System wird begrüsst. Es trägt den Unterschieden in der Anbieterstruktur Rechnung. Die vorgeschlagene Regelung bringt mehr Transparenz. Bei der indexierten Miete wird die völlige Abkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen begrüsst.

Fédération Patronale Vaudoise

Das vorgeschlagene Projekt beinhaltet interessante Elemente. Es muss aber im Einzelnen modifiziert und den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Immobiliengesellschaften angepasst werden. Insbesondere sollte die Vorlage weniger kompliziert sein. Das dualistische System als solches wird im Grundsatz begrüsst. Das Modell der Vergleichsmieten wird demgegenüber abgelehnt.

FER Der vorgelegte Entwurf trägt aus den beiden vom Volk abgelehnten

Gesetzesvorlagen zu wenig Rechnung. Einerseits wird die akzeptierte Idee der Glättung der Hypothekarzinse nicht weiterverfolgt, andererseits wird die Vergleichsmiete übernommen.

Es ist bedauerlich, dass der vorliegende Entwurf praktisch keinen Bezug auf das in der Romandie erzielte Abkommen zwischen der Vermieter– und der Mieterschaft nimmt.

Gemme Keine allgemeinen Bemerkungen.

Justitia et Pax

Die Abkehr vom heutigen System der Koppelung der Mieten an den variablen Hypothekarzins wird ausdrücklich begrüsst. Das Indexmodell spricht für eine Verstetigung der Mietzinsentwicklung. Das Kostenmietemodell lässt deutlich mehr Spielraum auf der Vermieterseite. Das duale System wird die Position der Vermieterseite stärken und stellt insbesondere bei angespannten Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt einen Nachteil dar.

Seite 13/81