Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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werden bei der Vermietung auf die Hilfe professioneller Immobilienverwaltungen angewiesen sein.

SVR siehe USPI (identische Eingabe).

SVV Die Revision des Mietrechts wird grundsätzlich begrüsst. Das Ziel der

Vereinfachung wird aber nicht erreicht. Das dualistische System wird als gangbarer Kompromiss betrachtet. Durch das Indexmodell werden die administrativen Abläufe vereinfacht und die Transparenz erhöht.

SVW Grundsätzlich wird das dualistische System und die Teilentkoppelung

von Miet– und Hypothekarzins begrüsst, wobei in der Praxis die Vermietenden die Wahl haben werden. Vorbehalte bestehen zudem gegenüber der Vergleichsmiete.

SWE Die Änderung des bestehenden Mietrechts wird grundsätzlich

begrüsst. Das Modell der indexierten Miete ist jedoch völlig ungenügend und wird abgelehnt. Das Modell der Kostenmiete könnte unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden.

SwissBanking

Es wird bedauert, dass eine Periode der Ruhe auf den Miet– und Kapitalmärkten nicht dazu benutzt wurde, um ein System mit freier Vereinbarung der Mietzinse und mit den notwenigen Einschränkungen bei Missbrauchs– und Härtefällen einzuführen. Die Abkoppelung der Mietzinse von den kantonalen Hypothekarzinssätzen wird begrüsst. Das dualistische System bringt nur kleine Verbesserungen. Die Eignung der Vergleichsmieten für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit wird angezweifelt.

SWISSMEM

Hinsichtlich der Vermietung von Geschäftsräumen wird die Vorlage begrüsst.

Swiss Retail Federation

Die Stellungnahme wird auf Fragen der Geschäftsmiete beschränkt. Es wird begrüsst, dass auf dem Gebiet der Geschäftsmiete von der heutigen Praxis nicht wesentlich abgewichen wird.

VSKB Die Entkoppelung der Mieten von den Zinssätzen für variable

Hypotheken der Kantonalbanken wird begrüsst. Die heutige Lösung wird auch angesichts der Realitäten auf dem Hypothekarmarkt als nicht (mehr) gerechtfertigt beurteilt. Das vorgeschlagene Dual– System wird als insgesamt eher komplex beurteilt. Im Rahmen der Kreditbeurteilung würde es zwei verschiedene Ratingmodelle erfordern, was weder im Interesse der Banken noch der Investoren liegt.

VLB Die Vertragsfreiheit sollte so wenig wie möglich eingeschränkt

werden. Das dualistische System mit der Wahl zwischen Indexmiete und Kostenmiete wird positiv gewertet. Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Anliegen der Vereinfachung nicht verwirklicht. Die Tatsache, dass der Kündigungsschutz nicht weiter ausgebaut werden soll, wird begrüsst.

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