Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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Modus diktieren werden. Es ist bedauerlich, dass sich im Entwurf nicht eine Methode durchgesetzt hat.
sdv Keine allgemeinen Bemerkungen.
SGB Es wird festgehalten, dass der Kostenmiete den Vorzug gegeben wird.
Für die Festsetzung der Anfangsmieten wird generell die kostenbasierte Mietzinsberechnung gefordert. Beim Anpassungsmechanismus wird der Methodenwahl zwischen Index– und Kostenmiete zugestimmt, wobei der Landesindex nicht über 70% angerechnet werden soll. Weiter soll der Kündigungsschutz in der Revision weiter ausgebaut werden. Es fehlt in diesem Entwurf sogar der Anfechtungsgrund gegen Kündigungen mit gesteigerter Ertragsabsicht. Mit Blick auf die dringend nötige Lösung wird aber auf den Entwurf eingetreten, mit der Erwartung, dass die beiden Optionen des dualen Systems näher zusammenrücken.
sgv Die Vorlage ist weiter zu verbessern, beispielsweise bezüglich
grösserer Marktnähe. Das Korsett staatlicher Regulierungen ist gegenüber heute zu lockern. Ebenso wichtig ist die Einfachheit des
Mietrechts.Die Einführung eines durchschnittlichen Zinses aller Hypotheken, der von der Nationalbank zu erheben ist, wird begrüsst. Für kleinere Unternehmen sollte auch ein Kerngehalt von Schutzbestimmungen gelten. Darüber hinaus ist mit einer flexiblen Generalklausel mehr Marktnähe zuzulassen.
Für den Bereich der Wohnräume wird auf die Eingabe der Schweizerischen Kommission für Immobilienfragen (SKI) verwiesen.
SKI Es wird für ein möglichst marktnahes Mietrecht und für die Lockerung
staatlicher Regulierungen plädiert. Ein überrissener Mieterschutz führt zur Senkung der Investitionsbereitschaft. Das Modell des Dualismus wird begrüsst, weil es eine Klärung und Transparenz bringt sowie weil es die unterschiedlichen Eigentümerstruktur berücksichtigt.
SNB Das Kostenmietemodell ist ungenügend und unzweckmässigerweise
mit der Entwicklung der Geldpolitik verhängt. Auch das Modell der Indexmiete stellt eine schlechte Lösung dar und beinhaltet die Gefahr, dass die Ungleichgewichte auf dem Mietwohnungsmarkt verstärkt werden.
Stadt Zürich Finanzdepartement
Die vorgeschlagene Regelung erscheint schwer verständlich und wird dem Anliegen der Vereinfachung nicht gerecht. Die verschiedenen Methoden der Mietzinsberechnung sollten separat geregelt werden.
STV Die geschaffene Wahlmöglichkeit bringt mehr Freiraum für die
Mietzinsgestaltung und ermöglicht es, auf die individuellen Bedürfnisse mehr Rücksicht zu nehmen. Das duale Modell wird grundsätzlich begrüsst.
SVKG Es bestehen Bedenken zur vorliegenden Revision des Mietrechts. Der
Systemwechsel drängt sich nicht auf. Die Komplexität akzentuiert sich mit dem vorgesehenen dualen System zusätzlich. Privatpersonen
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