Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 43 Seiten

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Die Anwendung dieser Aufnahmekriterien führt zur Aufnahme der folgenden drei Dienste in die Grundversorgung:

• Breitband-Festnetzanschluss,

• SMS-Vermittlungsdienste für Hörbehinderte,

• Ausdehnung der Verzeichnis- und Vermittlungsdienste auf behinderte Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Analog zum Vorgehen bei den aus der Grundversorgungspflicht gestrichenen Diensten wird hier nur auf diese drei tatsächlich in die Grundversorgung aufgenommenen Dienste eingegangen.

3.3.2 Breitbandanschluss

a Marktanalyse

Cablecom, die grösste Kabelnetzbetreiberin in der Schweiz, kommerzialisierte 1998 ihren ersten Breitbandanschluss; drei Jahre später folgte Swisscom mit entsprechenden ADSL-Produkten. Bis heute hat die Anzahl der Anschlüsse rasant zugenommen, und die Marktdurchdringung betrug Ende 2004 gut 17% gemessen an der Bevölkerung. Die ADSL-Technologie hat den anfänglichen Vorsprung der Kabelnetze Ende 2002 eingeholt und seitdem überholt. Ende 2004 waren von den rund 1,282 Millionen in Betrieb stehenden Breitbandanschlüssen 802’000 ADSL-Anschlüsse und 480’000 Kabelmodemanschlüsse. Swisscom vermarktet unter ihrer Servicemarke Bluewin alleine mehr als 60% aller ADSL-Anschlüsse, vergleichbar mit Cablecom, die 59% aller Breitbandanschlüsse über das Kabelnetz vertreibt. Neben Bluewin treten rund 25 weitere Anbieterinnen als Wiederverkäuferinnen auf. Alle Anbieterinnen von ADSL-Angeboten einschliesslich Bluewin beziehen das gleiche ADSL-Vorleistungsprodukt von Swisscom Fixnet.

Etwa 98% aller Haushalte können einen ADSL-Anschluss beziehen. Bei den restlichen Haushalten ist entweder die notwendige Ausrüstung in den Ortszentralen nicht vorhanden oder der Anschluss für den Einsatz der xDSL-Technologie auf Grund nicht kompatibler Netzelemente oder einer zu grossen Distanz zwischen Haushalt und Ortszentrale untauglich.

Basierend auf der CATV-Technologie bieten neben Cablecom rund 40 weitere kleinere und mittlere Kabelnetzbetreiberinnen ihrer Kundschaft Breitbandanschlüsse an. Von den total 2,79 Millionen Kabelnetzanschlüssen waren im Juni 2005 etwa 2,5 Millionen internettauglich; dies entspricht einer Abdeckung von mehr als 80% der Haushalte.

Breitbandanschlüsse auf Basis anderer Technologien blieben bis heute eine Randerscheinung in der Schweiz.

b Bewertung aufgrund der Aufnahmekriterien

Die Analyse anhand der Aufnahmekriterien liefert ein gemischtes Bild. Zunächst zum Kriterium der Unverzichtbarkeit und der Schutzwürdigkeit des Dienstes. Der Erfolg des Internets in der Schweiz lässt sich unter anderem daran erkennen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung das Internet für unterschiedliche Zwecke wie die Informationssuche, das Kommunizieren und das Herunterladen von Daten nutzt. Dieser Erfolg lässt sich jedoch nicht losgelöst von der Tatsache betrachten, dass hierfür den Konsumentinnen und Konsumenten ein Anschluss mit einer genügenden Bandbreite zur Verfügung stehen muss. In diesem Sinne ist der geltende Art. 19 Abs. 1 Bst. a FDV zu verstehen, der festhält, dass der Telefonanschluss Datenverbindungen mit angemessener Übertragungsrate für den Internetzugang ermöglichen muss. Obwohl der unbestimmte Rechtbegriff „angemessene