Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 43 Seiten

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einer hörbehinderten Person geschickt wurde, dem Empfänger, unabhängig davon, ob dieser ein klassisches Telefon, ein Schreibtelefon oder sogar ein Faxgerät verwendet. So schickt zum Beispiel die Benutzerin oder der Benutzer seine Mitteilung an die Nummer des Procom-Dienstes: „Heidi Meier. Telefon an Franz Meier, Nr. 044’329’45’67: Zug verpasst, komme 1 Stunde später.“ Alle verständlichen SMS werden in wenigen Minuten an ihren Empfänger gerichtet, und der Absender erhält eine Bestätigung, sobald die Nachricht übermittelt wurde.

b Analyse gemäss Aufnahmekriterien

Eines der Ziele der Grundversorgung besteht darin, die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu fördern, besonders bei Personen, die auf Grund ihrer persönlichen Eigenschaften ausschlussgefährdet sind. Aus dieser Sicht kann die Aufnahme eines SMS-Vermittlungsdienstes für Hörbehinderte in die Grundversorgungskonzession nur begrüsst werden. Die Bereitstellung einer zusätzlichen Kommunikationsmöglichkeit wird zur Integration von Hörbehinderten beitragen. Hinzu kommt, dass sich dieser Dienst in Notfällen als äussert nützlich erweisen kann, da die meisten Notrufzentralen nicht per SMS erreicht werden können. Dieser Dienst hat zweifellos schutzwürdigen Charakter.

Betreffend Marktdurchdringung sei erwähnt, dass während der ersten zehn Monate des Jahres 2005 Procom 1989 SMS-Meldungen vermittelt hat. Eine Umrechnung dieser Nutzung auf die ca. 3000 registrierten Hörbehinderten (Stand 31. Dezember 2003) ergibt jedoch eine Marktdurchdringung, die klar unter dem Schwellenwert von 60% liegt. Das Gewicht dieses Kriteriums muss aber relativiert werden, da es sich um einen Dienst handelt, der für eine Minderheit von Personen mit besonderen Bedürfnissen bestimmt ist.

Der Dienst steht allen Personen zur Verfügung, die die Registrierungsbedingungen der Procom erfüllen, d.h. 100% des Zielpublikums. Die erforderlichen Investitionen zur Aufnahme der SMS-Vermittlung in die Grundversorgung sowie die zusätzlichen Betriebskosten sind gering. Es gibt nur wenige Kommunikationsmittel zwischen Gehörlosen und Hörenden. Die Einführung dieser neuen Verbindungsmöglichkeit hätte klar identifizierbare soziale Vorteile für die Gesellschaft. Es gibt keinen Wettbewerb, da dieser Dienst ausschliesslich von Procom angeboten wird.

Die zwei anderen wichtigen Kommunikationsmöglichkeiten für Hörbehinderte – die Telefonvermittlung (Transkription) und E-Mail – sind noch keine echten Alternativen zu SMS ab Mobiltelefon, da sie nur ab festen Standorten zugänglich sind. Der Dienst ist technologieneutral, weil das Versenden einer SMS nicht zwingend mit dem Mobilfunk verbunden ist. Das Senden und Empfangen von SMS ab einem Festnetzanschluss sowie über das Internet (E-Mail) sind heute möglich.

c Schlussfolgerung

Sowohl die Unverzichtbarkeit und Schutzwürdigkeit als auch die klar identifizierbaren sozialen Vorteile rechtfertigen eine Aufnahme der SMS-Vermittlung in die Grundversorgungspflicht. Da die Investitionen und die zusätzlichen Betriebskosten, die durch die Aufnahme dieser neuen Dienstleistung in die Grundversorgung entstehen, marginal sein werden, überwiegen die Vorteile gegenüber den Kosten deutlich.

3.3.4 Auskunfts- und Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderungen

a Dienstdefinition

Der derzeitige Verzeichnis- und Vermittlungsdienst der Grundversorgung ist bisher nur für Sehbehinderte vorgesehen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten unter der Nummer