Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 43 Seiten

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Übertragungsrate“ bis anhin nicht ausgelegt wurde, scheinen ISDN-Anschlüsse die Anforderungen der Gesellschaft zu erfüllen.

Der Breitbandanschluss ist ein persönliches Instrument, das vom Lebensstil der Konsumentinnen und Konsumenten abhängt und deren Bedürfnis entspricht, mit der Zeit Schritt zu halten. Dieses Bedürfnis kann sich aber für einen beträchtlichen Teil der Unternehmen (KMU), für die das Internet und die damit verbundenen Dienste unverzichtbar sind, als eine Notwendigkeit herausstellen. Die gegenwärtige starke Verbreitung des Breitbandanschlusses bedeutet aber nicht unbedingt, dass er ein schutzwürdiger Dienst ist. Der Breitbandanschluss ist zwar ein komfortabler, aber noch nicht ein grundlegender Dienst, ohne den man völlig vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wäre. Das Kriterium ist deshalb zurzeit teilweise erfüllt. Jedoch sei festgehalten, dass sich die Situation in der Zukunft rasch ändern kann und dazu führen könnte, dass das Kriterium als vollständig erfüllt zu werten ist.

Die Marktdurchdringung lag Ende 2004 sowohl mit rund 17% gemessen an der Bevölkerung als auch mit 40% gemessen an der Anzahl Haushalte nicht genügend hoch, um den erforderlichen Schwellenwert von 60% zur Erfüllung dieses Aufnahmekriteriums zu erreichen. Allerdings kann mit einer anhaltenden Substitution von schmalbandigen durch breitbandige Anschlüsse gerechnet werden, so dass die Marktdurchdringung den Schwellenwert von 60% bereits während der nächsten Grundversorgungskonzessionsdauer erreichen könnte.

Mitte 2005 lag die Verfügbarkeit des Dienstes bei über 98% gemessen an der Bevölkerung. Wie eingangs erwähnt, ist lediglich eine geringe Anzahl von Telefonanschlüssen der Swisscom nicht breitbandfähig oder die Ortszentrale nicht für den Einsatz von ADSL ausgerüstet. Das Kriterium der hohen Verfügbarkeit des Dienstes ist damit erfüllt.

Die im internationalen Vergleich hohe Verfügbarkeit des Breitbandanschlusses in der Schweiz könnte den Eindruck erwecken, dass eine Aufnahme dieser Dienstleistung in die Grundversorgungspflicht geringe und somit tragbare Kosten verursachen würde. Bei einer Aufnahme des Breitbandanschlusses in die Grundversorgung mit einer Verpflichtung auf eine flächendeckende Abdeckung müssten bei entsprechender Nachfrage 90'000 bis 100'000 Anschlüsse breitbandtauglich gemacht werden. Hierzu sei bemerkt, dass sich diese Anschlüsse nicht ausschliesslich in Randregionen befinden, sondern in der ganzen Schweiz verteilt vorkommen können. Swisscom schätzt für ein flächendeckendes ADSL-Standardangebot ein erforderliches Investitionsvolumen in Höhe eines hohen dreistelligen Millionenbetrags. Zu bemerken gilt es, dass es sich bei den Investitionen fast ausschliesslich um fixe Kosten handelt und deshalb das Investitionsvolumen nur in geringem Masse von der Anzahl Endkunden abhängig ist, die tatsächlich einen Breitbandanschluss beziehen werden. Das notwendige Investitionsvolumen hängt jedoch massgeblich von der Ausgestaltung der Verpflichtung, insbesondere der Übertragungskapazität des Breitbandanschlusses, ab. Werden anstelle der heute üblichen 600 kbit/s lediglich maximal 200 kbit/s festgelegt, kann auf die bereits vorhandenen GSM/EDGE- oder UMTS-Netze zurückgegriffen werden. Auch mittels BWA (WiMax) könnte eine Breitband-Versorgung wahrscheinlich kostengünstiger sichergestellt werden. Allerdings müssten hierzu die notwendigen BWA-Frequenzen der Grundversorgungskonzessionärin noch zugeteilt werden. Bei dieser Lösung entspräche das Investitionsvolumen einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Weitere Einsparungen liessen sich durch die Abwicklung der Sprachtelefonie über IP erzielen. Wie schon heute für den Telefonanschluss wäre auch für den Breitbandanschluss ausserhalb des Siedlungsgebietes eine Sonderregelung vorzusehen. Im kostengünstigsten Szenario rechnet Swisscom mit einem Investitionsvolumen in der Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags. Die durch eine flächendeckende Breitbandversorgung verursachten Kosten sind deshalb als erheblich einzustufen und das entsprechende Kriterium dürfte grundsätzlich nicht erfüllt sein.