Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 43 Seiten

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Eine Aufnahme des Breitbandanschlusses in die Grundversorgungspflicht würde nur teilweise klar identifizierbare soziale Vorteile gegenüber der heutigen Situation mit sich bringen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen die Bildung der Informationsgesellschaft fördert. Auch gilt es zu bedenken, dass für die KMU, das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft, die Sicherstellung einer erschwinglichen, Breitbandverbindung wichtig ist. Auch wenn diese Vorteile bis anhin noch nicht klar in Erscheinung getreten sind, ist dennoch anzunehmen, dass sie in Zukunft in dem Masse an Bedeutung gewinnen werden, als sich unsere Gesellschaft zu einer Wissensgesellschaft wandelt, in der die Produktion, die Transformation und die Verbreitung von Informationen im Vordergrund stehen.

Bereits heute findet ein gewisser Wettbewerb zwischen den beiden grossen Infrastrukturbetreibern Swisscom und Cablecom statt. Die geplante Einführung der Entbündelung und das Aufkommen neuer Technologien wie BWA könnten die Wettbewerbssituation verbessern. Zusätzlich tragen die zahlreichen Wiederverkäufer des ADSL-Vorleistungsprodukts von Swisscom zum gewünschten Dienstwettbewerb bei. Man kann deshalb davon ausgehen, dass das Aufnahmekriterium des fehlenden Wettbewerbs nicht erfüllt ist.

Das Vorhandensein von Alternativen richtet sich nach der Nutzung des Breitbandanschlusses durch die Endkundinnen und Endkunden. Während für das Versenden von E-Mails und Abfragen des SBB-Fahrplans auch ein schmalbandiger Internetzugang über Wählverbindungen oder der Einsatz von GPRS in Frage kommen, kann eine breitbandige Anwendung wie Video on Demand nur mit einem Gang zur nächsten Videothek substituiert werden. Somit gilt es festzuhalten, dass mit der zunehmenden Verbreitung von breitbandigen Anwendungen die verfügbaren Alternativen zu einem Breitbandanschluss abnehmen. Da heutzutage schmalbandige Anwendungen bei der Internetnutzung im Vordergrund stehen, ist das Kriterium der fehlenden Alternativen teilweise erfüllt.

Da der Breitbandanschluss an sich technologieneutral definiert ist, kann das entsprechende Kriterium als erfüllt betrachtet werden.

c Schlussfolgerung

Die Analyse anhand der Kriterien hat gezeigt, dass es Gründe sowohl für eine Aufnahme als auch gegen eine Aufnahme des Breitband-Festnetzanschlusses gibt. Um ein definitives Ergebnis zu erhalten, ist deshalb eine Gewichtung vorzunehmen. Der Bundesrat berücksichtigt dabei insbesondere die zukünftige Entwicklung. Die Erwartung einer steigenden Nachfrage nach breitbandigen Internetanschlüssen, die zunehmenden gesellschaftlichen Vorteile und das Aufkommen von Anwendungen, die einen breitbandigen Internetanschluss voraussetzen, sprechen für eine Aufnahme des Breitbandanschlusses in die Grundversorgungspflicht. Diese Vorteile, auch wenn sie kaum monetär bewertbar sind, überwiegen aus Sicht des Bundesrates die Kosten des Infrastrukturausbaus und die auftretenden Wettbewerbsverzerrungen. Diese Nachteile sind durch eine geeignete Dienstedefinition, insbesondere der Übertragungsraten, und der geographischen Versorgungspflicht abzufedern.

3.3.3 SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte

a Dienstdefinition

Die SMS-Vermittlung ist ein Dienst, der von der Stiftung Procom für Hörgeschädigte und Gehörlose angeboten wird. Der Vermittlungsdienst übermittelt den Inhalt einer SMS, die von