Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 43 Seiten

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4.5 Videodienste für Hörbehinderte (Gebärdensprache)

a Marktanalyse

Gegenwärtig laufen Versuche mit Videotelefonsystemen für die Kommunikation in Gebärdensprache. Untersucht werden Systeme, die speziell auf die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen ausgerichtet sind. Mit solchen Systemen können Gehörlose und Hörbehinderte und weitere Behindertengruppen telefonieren, wenn sie die Gebärdensprache beherrschen. Für eine gut verständliche Gebärdensprache über Videotelefon ist eine ausreichende Bildwiederholfrequenz erforderlich. Zu Erreichung dieser Bildsequenzen sind Internet-Breitbandanschlüsse mit einer minimalen bidirektionalen Datenübertragungskapazität von 250 kbit/s erforderlich. Das heutige Standardangebot für einen Breitbandanschluss von asymmetrischen 600/100 kbit/s würde für eine optimale Funktionstüchtigkeit dieses Dienstes nicht ausreichen.

b Bewertung aufgrund der Aufnahmekriterien

Hörbehinderte und Gehörlose kommunizieren zunehmend über SMS-Kurzmitteilungsdienste. Diese Kommunikationsform lässt die sonst über direkte Kommunikation erkennbaren Behinderungen nicht in Erscheinung treten. Der zusätzliche Videotelefondienst würde denjenigen Personen, die die Gebärdensprache sprechen und lesen können, eine schnellere Kommunikation ermöglichen. Die Verfügbarkeit von Videotelefondiensten hat sich bisher trotz vielfältiger Angebote auf dem Markt nicht durchgesetzt, dies vor allem aufgrund uneinheitlicher Standards und des Eingriffs in die Privatsphäre wegen der Videobildübertragung. Die am meisten genutzten Videotelefonsysteme erfüllen die Anforderungen der Gebärdensprache nicht (zu kleiner Bildschirm, zu wenig Bildwiederholfrequenz). Der Kreis der möglichen Kommunikationspartner bleibt sehr eingeschränkt. Die Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte (procom) bietet Gebärdensprachdolmetscher an. Leider sind noch zu wenige ausgebildete Personen verfügbar, so dass der Bedarf vorläufig nicht gedeckt werden kann. Kurzfristig wäre es kaum möglich, einen breit zugänglichen Dolmetscherdienst für die Videotelefonie anzubieten.

c Schlussfolgerung

Die Auswertung der Kriterien ergibt ein klares Bild, die verwendeten Videotelefondienste basieren auf uneinheitlichen Standards und sind selbst unter Personen mit Behinderungen nicht genügend verbreitet. Vorteile gäbe es nur für Personen, die direkt in Gebärdensprache kommunizieren können. Der Dienst würde keine Akzeptanz unter Behinderten finden. Die davon erhoffte Erleichterung der Kommunikation unter Behinderten und Nichtbehinderten würde ohne genügend ausgebildete Gebärdensprachedolmetscherinnen und -dolmetscher nicht verbessert.

5 Neuer Umfang der Grundversorgung

In Kapitel 3 werden die Analysen präsentiert, die zur Streichung bzw. zur Aufnahme von Diensten führten. Im Sinne einer Übersicht stellt die nachfolgend aufgeführte Tabelle den neuen Umfang der Grundversorgungspflicht dar. Tabelle 4 weist die aus der Grundversorgungspflicht gestrichenen Dienste aus.