Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 43 Seiten

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Die Europäische Kommission prüft gegenwärtig, ob und in welchem Umfang der Inhalt des Universaldienstes den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden soll. Dazu führte die Kommission auch eine öffentliche Konsultation zum Inhalt des künftigen Universaldienstes durch. Deren Auswertung ist gegenwärtig im Gange. Diesem Prozess liegt ein Arbeitspapier der Kommission zu Grunde10. Zur Diskussion steht insbesondere der Einschluss der Mobiltelefonie sowie des Breitband-Internetanschlusses.

In ihrer Analyse kommt die Europäische Kommission zum Schluss, dass weder für den Mobilfunk noch für den Breitbandzugang die Aufnahmekriterien erfüllt sind. Eine Aufnahme in die Grundversorgung rechtfertigt sich daher nicht.

Beim Mobilfunk argumentiert die Kommission, dass kein Nutzer von diesem Dienst ausgeschlossen und daher benachteiligt sei. Dies führt sie hauptsächlich auf die vorherrschenden Wettbewerbsverhältnisse zurück, die vielfältige und erschwingliche Angebote (z. B. prepaid) sowie die weite Verbreitung des Dienstes garantieren.

Die Kommission will den Breitbandzugang nicht einschliessen, weil er europaweit tiefe Penetrationsraten erreicht. Das Kriterium „Mehrheit der Verbraucher“ ist daher klar nicht erfüllt. Sie betont, dass ein Breitbandanschluss noch nicht für eine normale Beteiligung am gesellschaftlichen Leben notwendig sei, und ein fehlender Zugang nicht zur sozialen Ausgrenzung führe. Die Kommission hebt zudem hervor, dass die Verbreitung von Breitbandzugängen nicht über die Grundversorgung, sondern beispielsweise über Strukturfonds gefördert werden müsste.

7 Nachfrageentwicklung

Um genauer zu ermitteln, wie die Lage auf dem Schweizer Markt aussieht, hat das BAKOM dem Institut MIS Trend mit Sitz in Lausanne den Auftrag erteilt, eine Umfrage unter den Nutzerinnen und Nutzern von Festnetzdiensten durchzuführen. Zu diesem Zweck wurden 1005 über die ganze Schweiz verteilte Haushalte Anfang Juni 2005 telefonisch zu ihren Gewohnheiten und Meinungen befragt. Bei der Auswahl der Haushalte wurde den Randregionen besondere Aufmerksamkeit geschenkt11, um allfällige Unterschiede zu identifizieren.

Die Resultate, die repräsentativ sind12, wurden desaggregiert, um allfällige Unterschiede zwischen Sprachregionen, zwischen Haushalten in zentralen und peripheren Regionen oder zwischen verschiedenen Haushaltseinkommen zu erfassen. Wenn MIS Trend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach ihrer Meinung fragte und dies statistisch relevant war, unterschied das Institut zudem nach Alter, Geschlecht und Bildungsniveau.

Die Umfrage liefert eine Fülle von sehr nützlichen Informationen über die Nachfrage der Schweizer Haushalte. Wir werden uns hier aber auf die Präsentation der Resultate beschränken, die für die Erörterung verschiedener Fragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung besonders interessant sind.

10 Das vollständige Dokument findet sich unter folgendem link: http://europa.eu.int/information_society/policy/ecomm/doc/info_centre/commiss_serv_doc/sec_2005_660_staff_working_do cument.pdf

11 Unter Randregionen sind die Regionen gemäss Definition im Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) zu verstehen.

12 Das Vertrauensintervall der gesamten Stichprobe beträgt ± 3,1%.