Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 43 Seiten

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Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)

rund um die Uhr in den drei Amtssprachen sowie von einem beliebigen Telefonanschluss in der Schweiz aus. Zudem sind die Anbieterinnen von Verzeichnisauskunftsdiensten, die über eine 18xy-Nummer erreichbar sind, verpflichtet, über alle Einträge aller Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes Auskunft zu erteilen. Die Vollständigkeit dieser über 18xy-Nummern bereitgestellten Auskunftsdienste ist damit durch die Voraussetzungen für die Zuteilung der 18xy-Nummern gewährleistet.

Dass ein Markt vorhanden ist, zeigt die Tatsache, dass Mitte 2005 neben der traditionellen Nummer 111 mehrere 18xy-Kurznummern in Betrieb waren. Die Nummer 111 kann von den Anbieterinnen von Fernmeldediensten noch bis Ende 2006 genutzt werden, um Zugang zu ihren eigenen Auskunftsdiensten zu den Teilnehmerverzeichnissen anzubieten. Zudem gibt es zahlreiche Alternativen, um die Nachfrage zu befriedigen (namentlich Telefonbücher in Papierform und elektronische Verzeichnisdienste).

Weitere Einzelheiten finden sich in der detaillierten Analyse unter Ziffer 3.2.3 des «Berichts über die Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung».

Art. 19 Abs. 1 Bst. f

Das Bereitstellen eines Transkriptionsdienstes für Hörbehinderte rund um die Uhr, der auch Notrufe abdeckt, bleibt Teil der Grundversorgungspflicht, da aus rein kommerziellen Überlegungen kein Unternehmen dazu bereit wäre, diesen Dienst anzubieten.

Auf Grund einer detaillierten Analyse (vgl. Ziffer 3.3.3 des «Berichts über die Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung») wurde beschlossen, einen SMS-Vermittlungsdienst in die Grundversorgungspflicht aufzunehmen, um den Alltag und die gesellschaftliche Integration von Hörbehinderten zu erleichtern.

Der SMS-Vermittlungsdienst bietet Hörbehinderten den grossen Vorteil, rund um die Uhr von einem beliebigen Ort Nachrichten an einen Empfänger übermitteln zu können. Dies ist eine nützliche Ergänzung zur Verwendung von Schreibtelefonen1 oder zum Versand von E-Mails, insbesondere wenn die Mitteilungen dringend sind.

Die Bereitstellung einer zusätzlichen Kommunikationsmöglichkeit für Hörbehinderte trägt zu ihrer sozialen und wirtschaftlichen Integration bei, was den Zielen der Grundversorgung entspricht. Zudem dient die Aufnahme eines solchen Dienstes nicht nur hörbehinderten Menschen, sondern bietet allen Mitgliedern der Gesellschaft zusätzliche Verbindungsmöglichkeiten. Da der Dienst ausschliesslich von der Stiftung Procom angeboten wird, ging es darum, das Fortbestehen dieses Dienstes durch die Aufnahme in die Grundversorgungspflicht zu sichern.

Art. 19 Abs. 1 Bst. g

Der ursprünglich für Blinde und Sehbehinderte vorgesehene Zugang zum Auskunfts- und Vermittlungsdienst wird auf Menschen mit anderen Behinderungen (zum Beispiel Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Myopathie, Tetraplegie, Menschen ohne Arme), für die eine manuelle Wahl einer Telefonnummer unmöglich sein kann, ausgedehnt.

Der Auskunfts- und Vermittlungsdienst ist auch für diese Menschen sehr nützlich, für die es oft beschwerlich oder unmöglich ist, eine Telefonnummer zu wählen. Die einzigen Alternativen bestehen darin, die am häufigsten verwendeten Nummern zu speichern oder Drittpersonen um Hilfe zu bitten.

Eines der Ziele der Grundversorgung ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren

1 Ein Schreibtelefon ist ein Gerät, das über die Telefonleitung geschriebenen Text an ein anderes Schreibtelefon übermittelt. Es verfügt über eine Tastatur und einen Bildschirm und wird direkt an der Telefonsteckdose angeschlossen.