Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/97: Änderungen von verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 6 Seiten
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G264-0025
I. Allgemeines
Das Bundesamt für Strassen führte mit Schreiben vom 4. Mai 2006 und Frist bis zum 31. Juli 2006 eine Anhörung bei den interessierten Stellen (vgl. Adressatenliste im Anhang) zu Änderungen von verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts und zu zwei neuen Verordnungen über die Kontrolle des Strassenverkehrs (SKV) sowie über die Zulassung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zum berufsmässigen Transport von Personen und Gütern auf der Strasse (CZV) durch.
II. Stellungnahmen zu den einzelnen Vorlagen
Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV)
Der Erlass einer eigenständigen Verordnung über die Verkehrskontrollen, die dazu nötigen Änderungen in weiteren Verordnungen sowie die vorgeschlagene Harmonisierung mit dem EG-Recht wird von einer grossen Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden unterstützt.
Dass Kontrollen u. a. auch der Unterstützung des Verlagerungsziels nach dem Verkehrsverlagerungsgesetz zu dienen haben (Art. 6 Kontrolldichte), wird von einigen Stellen in Abrede gestellt.
Der Vorschlag, den Mindestanteil der zu kontrollierenden Arbeitstage von Fahrzeugführenden aus Verkehrssicherheitsgründen per sofort - und damit zwei Jahre früher als die EG - auf drei Prozent anzuheben, findet namentlich wegen fehlender Ressourcen nicht die nötige Unterstützung.
Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Die wenigsten Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich vorbehaltlos für die Einführung der CZV. Man zeigt sich mit dem heutigen Ausbildungssystem weit gehend zufrieden und wünscht keine obligatorische Weiterbildung, jedenfalls nicht im verlangten Umfang. Widerstand äussern vor allem die Kantone und das Gewerbe, die einen erheblichen Mehraufwand befürchten. Unterstützt wird die CZV vor allem durch die Arbeitnehmer-, Verkehrs- und Verkehrssicherheitsverbände und
-organisationen, sowie durch den Schweizerischen Versicherungsverband.
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Die vorgeschlagenen Änderungen werden von einer grossen Mehrheit befürwortet. Die in der Anhörung zur Diskussion gestellten Änderungsvorschläge des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG und der Alpen-Initiative werden hingegen klar abgelehnt.
Signalisationsverordnung (SSV)
Die vorgeschlagenen Änderungen werden von einer grossen Mehrheit befürwortet.
Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
Die vorgeschlagene Änderung sowie das Vorgehen in Bezug auf die Mindestdeckungssummen (keine Anhebung der Mindestdeckungssummen bis 2012) werden von einer grossen Mehrheit befürwortet.
Das Nationale Versicherungsbüro und der Nationale Garantiefonds beantragen, dass auf den Selbstbehalt bei Sachschäden nur bei gleichzeitigem "erheblichem" Körperschaden verzichtet wird.