Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/97: Änderungen von verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 6 Seiten

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G264-0025

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1) sowie Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger (TAFV 2)

Die unterbreiteten Vorschläge stossen in der Anhörung auf breite Zustimmung.

Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

Neuregelung der Spezialkategorie F: Es herrscht grossmehrheitliche Zustimmung, dass beim Entzug einer Kategorie oder Unterkategorie nicht mehr die Möglichkeit bestehen soll, auf 45 km/h beschränkte Personenwagen zu führen. Die Änderung des Umfangs der Spezialkategorie F (keine Lastwagen mehr) und die Heraufsetzung des Mindestalters von 16 auf 18 Jahre wird hingegen von etlichen Stellen abgelehnt. Der Heraufsetzung des Mindestalters stehen vor allem Vertreterinnen und Vertreter von Randregionen ablehnend gegenüber, die darin eine Mobilitätsbeschränkung für abgelegene und vom öffentlichen Verkehr schlecht erschlossene Gebiete sehen. Andere Stellen lehnen die Neuregelung aus Kostengründen ab. Es wird argumentiert, dass insbesondere bei öffentlichen und privaten Unterhaltsdiensten etliche Mitarbeiter zusätzliche Ausbildungen und Führerprüfungen machen müssten, um wie bisher mit den vorhandenen Fahrzeugen zu fahren.

Übungsfahrten mit 40er-Traktoren ab Kursanmeldung: Insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen lehnt rund die Hälfte der Antwortenden diesen Änderungsvorschlag ab (8 Kantone und 27 weitere Stellen).

Die übrigen Änderungsvorschläge stossen auf breite Zustimmung.

Chauffeurverordnung (ARV 1)

Die auf Antrag der Landwirtschaftsverbände zur Diskussion gestellte Anhebung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf 45 km/h im Binnenverkehr findet bei den Anhörungsadressaten insgesamt nicht den erforderlichen Rückhalt.

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV2)

Die Aufhebung der Bestimmungen betreffend Anbringungsweise (Windschutzscheibe) und Genehmigung von Kontrollkarten stösst hingegen grossmehrheitlich auf Zustimmung.