Beilage 7 (VZV)
Vernehmlassung 2005/97: Änderungen von verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 11 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VZV Beilage 7
VII. a. Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
Spezialkategorie F
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 3 Abs. 3 Spezialkategorie F Art. 3 Abs. 3 Spezialkategorie F
3 Der Führerausweis wird für folgende Spezialkate-3 Der Führerausweis wird für folgende Spezialkategorien erteilt: gorien erteilt:
F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit F: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer
einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h; Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Motorkarren und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge;
Erläuterungen:
Die Neuregelung bedeutet, dass Personenwagen, auch wenn ihre Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, nicht mehr mit dem Führerausweis der Spezialkategorie F geführt werden dürfen. Dies hat dreierlei zur Folge:
1. Personen mit Führerausweisentzug dürfen künftig keine auf 45 km/h beschränkte Personenwagen und Lastwagen
mehr führen.
2. Das Mindestalter zum Führen von Personenwagen und Lastwagen beträgt künftig immer 18 Jahre (auch für 45-er
PW und LW).
3. Zum Führen von Lastwagen, auch wenn sie auf 45 km/h beschränkt sind, ist künftig immer die Unterkategorie C1
(bis 7,5 t) oder die Kategorie C (über 7,5 t) erforderlich.
Damit wird die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Aeschbacher vom 17. März 2005 (05.3139) umgesetzt. Für behinderte Personen und Senioren bleiben aber Erleichterungsmöglichkeiten in Kraft.
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 6 Abs. 4 Bst. a Ziff. 1 Art. 6 Abs. 4 Bst. a Ziff. 1
4 Die kantonale Behörde kann:4 Die kantonale Behörde kann:
a. behinderten Personen, die auf ein Motorfahr- a. behinderten Personen, die auf ein Motorfahr-
zeug angewiesen und zu dessen sicherer Füh- zeug angewiesen und zu dessen sicherer Führung fähig sind: rung fähig sind:
1. den Führerausweis der Kategorie B, der Un- 1. den Führerausweis der Kategorie B, der Unterkategorie B1 oder der Spezialkategorien terkategorie B1 oder der Spezialkategorie M F oder M aufgrund eines ärztlichen Gutach- aufgrund eines ärztlichen Gutachtens vor tens vor Erreichen des jeweiligen Mindest- Erreichen des jeweiligen Mindestalters alters erteilen, erteilen,
Erläuterungen:
Da die Spezialkategorie F nicht mehr zum Führen von Personenwagen berechtigt, besteht keine Notwendigkeit mehr, den Führerausweis der Spezialkategorie F vor dem Erreichen des Mindestalters zu erteilen.
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 7 Abs. 3 Art. 7 Abs. 3
3 Die kantonale Behörde kann von den medizini-3 Die kantonale Behörde kann von den medizinischen Mindestanforderungen abweichen, wenn kein schen Mindestanforderungen abweichen, wenn Ausschlussgrund nach Artikel 14 SVG vorliegt und kein Ausschlussgrund nach Artikel 14 SVG vorliegt eine mit Spezialuntersuchungen betraute Stelle dies und eine mit Spezialuntersuchungen betraute Stelle beantragt. dies beantragt. Sie kann die Erteilung des Auswei-
ses mit Auflagen verbinden, namentlich mit der Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit.
Erläuterungen:
Diese Änderung gibt der Behörde z.B. die Möglichkeit, den Führerausweis der Kategorie B unter Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit zu erteilen, auch wenn nicht alle medizinischen Anforderungen erfüllt sind. Dies als Ersatz dafür, dass die Spezialkategorie F nicht mehr zum Führen von Personenwagen berechtigt.
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 8 Abs. 4 Art. 8 Abs. 4
4 Wer mit Motorfahrzeugen der Kategorien B oder C,4 Wer mit Motorfahrzeugen der Kategorien B oder C der Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezial- oder der Unterkategorien B1 oder C1 berufsmässig kategorie F berufsmässig Personen transportieren Personen transportieren will, muss während eines will, muss während eines Jahres regelmässig ein Jahres regelmässig ein Motorfahrzeug der entspre-Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höhe- chenden oder einer höheren Ausweiskategorie,
ren Ausweiskategorie, ausgenommen die Katego- ausgenommen die Kategorie A und die Unterkaterie A und die Unterkategorie A1 geführt haben. gorie A1 geführt haben.