Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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3. Effizientere Verfahrensbestimmungen;

4. Einheitssatz.

Steuerträger der Mehrwertsteuer soll der inländische Konsument sein. Die Unternehmen sind nur ausnahmsweise Steuerträger. Sie haben primär die Aufgabe, die Steuer bei den Konsumenten einzunehmen und – nach Abzug der Vorsteuern – diese an den Bund weiterzuleiten. Die Unternehmen sind damit eine Art Inkassostelle des Bundes, also eher Beauftragte denn Steuerpflichtige. Die Reform strebt deshalb an, dass das Verhältnis zwischen Bund und Unternehmen ein partnerschaftliches, von gegenseitigem Vertrauen geprägtes sein soll.

1.2.3 Abbau der Ausnahmen von der Steuerpflicht (unechte Befreiungen)

Bei Ausnahmen von der Steuerpflicht kommt die unechte Befreiung zum Tragen. Dabei ist die Leistung nicht steuerbar, im Gegenzug wird jedoch auch kein Vorsteuerabzug gewährt. Das Unternehmen kann die bezahlte Steuer auf den Vorleistungen und den Investitionen, welche zur Erbringung seiner unecht befreiten Leistung erforderlich sind, nicht anrechnen.

1.2.3.1 Fiskalische Konsequenzen einer unechten Befreiung

Die fiskalischen Konsequenzen einer unechten Befreiung hängen davon ab, auf welcher Stufe der Wertschöpfungskette die unechte Befreiung greift:

∑ Wenn die unechte Befreiung auf der letzten Stufe der Wertschöpfungskette

greift, so bleibt die Wertschöpfung der letzten Stufe unbesteuert, weil sie aus der Steuerbasis herausfällt. Zwar resultiert eine taxe occulte. Da jedoch nur die Wertschöpfung auf der letzten Stufe nicht mehr besteuert wird, entsteht daraus keine Über-, sondern eine Unterbesteuerung der Wertschöpfungskette.

∑ Erfolgt eine unechte Befreiung auf einer früheren Stufe der Wertschöpfungsket-

te, resultiert demgegenüber eine Überbesteuerung. Die taxe occulte, welche die unechte Befreiung bewirkt, pflanzt sich über die nachfolgenden Wertschöpfungsstufen fort und bewirkt einen Kaskadeneffekt: Das von einer unechten Befreiung betroffene Unternehmen schlägt die taxe occulte auf den Preis seiner Produkte, die als Inputfaktoren für die späteren Produktionsphasen in der Wertschöpfungskette dienen. Entsprechend verteuert sich die Produktion der nachgelagerten Sektoren. Die Wertschöpfung auf den nachgelagerten Stufen wird dementsprechend mehr als einmal besteuert.

1.2.3.2 Volkswirtschaftliche Nachteile der unechten Befreiung

Eine unechte Befreiung ist mit den folgenden volkswirtschaftlichen Nachteilen verbunden:

1. Verzerrung der Produktionsentscheidungen: Die unechte Befreiung von Gütern,

welche als Vorleistungs- oder als Investitionsgüter im Produktionsprozess eingesetzt werden, verzerrt die Produktionsentscheidungen der Unternehmen. Weil die auf diesen Produktionsinputs bezahlte Vorsteuer infolge der unechten Befreiung nicht als Vorsteuer angerechnet werden kann, besteht für die Produzenten ein Anreiz, diese unecht befreiten Güter durch andere zu ersetzen.