Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 75Fedlex · Erläuternder Bericht
kürzung hat der Empfänger der Liegenschaft zu berücksichtigen. Hingegen ist es nicht möglich, auch den Wert des Bodens in die Option einzubeziehen. Zur Vermeidung einer taxe occulte wird aber bei Option für die Versteuerung der Vorsteuerabzug auf Abbruch-, Sanierungs- und Erschliessungskosten zugelassen, indem im Zusammenhang mit der Option sämtliche Vorsteuern (also auch auf diesen bisher mit dem Wert des Bodens verbundenen Auslagen) abzugsfähig sind (vgl. Art. 23 Abs. 2 Bst. c E-MWSTG).
Absatz 2: Wie heute ist die freiwillige Versteuerung von Versicherungsumsätzen sowie von Umsätzen im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs nicht möglich. Dies deshalb, weil es in diesen Bereichen keine zufriedenstellende Möglichkeit gibt, die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer festzustellen.86
Absatz 3: Die steuerpflichtige Person hat einen Anspruch auf die Option. Auch die Option für die Versteuerung von unecht befreiten Leistungen ist nicht rückwirkend, sondern frühestens auf Beginn der Abrechnungsperiode möglich, in der die Antragsstellung erfolgt. Dies präzisiert Absatz 3 und hält gleichzeitig fest, dass die Option während mindestens fünf Jahren beibehalten werden muss. Die Vorschrift einer Mindestdauer ist notwendig, um den mit der Abwicklung verbundenen Aufwand für die Steuerpflichtigen und für die ESTV in einem vernünftigen Rahmen zu halten und um Missbräuche zu verhindern. Es gilt sicherzustellen, dass nicht ein Unternehmen nur für einen kurzen Zeitraum für die Versteuerung unecht von der Steuer befreiter Leistungen optiert, damit es die Vorsteuern auf grossen Investitionen abziehen kann.
Absatz 4 übernimmt Artikel 26 Absatz 5 MWSTG.
Absatz 5: Wie bereits bei der freiwilligen subjektiven Steuerpflicht gemäss Artikel 10 E-MWSTG kann es sinnvoll sein, die optierende Person zur Leistung von Sicherheiten anhalten zu können: Gemäss Absatz 4 ist bei der Beendigung der Option die Versteuerung des Eigenverbrauchs vorbehalten. Sind Vorsteuern einmal ausbezahlt, können sie zwar von der ESTV nachbelastet und geltend gemacht werden. Die Steuern auch einzuziehen ist hingegen ungleich viel schwieriger. Eine Sicherheitsleistung durch die steuerpflichtige Person kann hier die nötige Sicherheit bieten.
Art. 16 Mehrere zusammenhängende Leistungen
Absatz 1 hält als Grundsatz fest, dass voneinander unabhängige Leistungen grundsätzlich einzeln zu betrachten sind. Das Entgelt für jede dieser Leistungen ist nach dem massgebenden Steuersatz zu versteuern.
Absatz 2: Die steuerpflichtige Person kann jedoch Kombinationen von an sich unabhängigen Lieferungen und Dienstleistungen steuerlich als Einheit behandeln, wenn eine Leistung mindestens 70 Prozent des versteuerten Gesamtentgelts ausmacht. Auch für die untergeordneten Leistungen gelten dann dieselben Rechtsfolgen wie für die überwiegende Leistung. Dies betrifft beispielsweise den Steuersatz. Anwendbar ist der Steuersatz, der für die überwiegende Leistung gilt. Dies gilt aber auch dann, wenn die überwiegende Leistung von der Steuer unecht befreit ist. Auch die untergeordneten Leistungen sind diesfalls als unecht von der Steuer befreit zu qualifizieren. Diese Regelung stellt eine wesentliche Vereinfachung dar und dehnt die von der ESTV mit der Praxisänderung vom 1. Juli 2005 eingeführte Kombinati-
86 Weitere Ausführungen hierzu finden sich in Ziffern 6.4 und 6.5.