Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/15: Revision 09 der Militärgesetzgebung · 13 Seiten
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE DES VERNEHMLASSUNGSVERFAHRENS ZUR ÄNDERUNG DER MILITÄRGESETZGEBUNG
INHALTSVERZEICHNIS A Einleitung1
B Liste der Vernehmlassungsadressaten2
C Generelle Einschätzung des Vernehmlassungsergebnisses5
A. Einleitung
Der Bundesrat hat am 23. August 2006 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Organisationen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Bei der Revision des Militärgesetzes vom 4. Oktober 2002 (MG) zur Armee XXI wurden grundsätzlich nur Themen angegangen, die mit der Armee XXI in direktem Zusammenhang standen. Aus der damaligen und früheren Diskussionen wurden aber mehrere Themen generiert, die - unabhängig von der Armee XXI - einer Überprüfung bedürfen. Diese Überprüfungen fanden mittlerweile statt und deren Ergebnisse sollen mit dem nun vorgelegten Revisionsentwurf umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um die erste breit angelegte und nicht ausschliesslich themenspezifische Revision seit dem Erlass des MG vom 3. Februar 1995.
Schliesslich enthält diese Revision auch Elemente zur Weiterentwicklung der Armee, die nicht mit der Revision 08 der Armeeorganisation (Entwicklungsschritte 08/11) verwirklicht werden können, weil sie einer formellgesetzlichen Grundlage bedürfen (insbesondere Ausbildung und Einsätze im Ausland).
Als wichtigste Revisionsgegenstände wurden genannt:
- Ausbildung und Einsätze im Ausland
Die Milizangehörigen der Armee sollen neu zu Ausbildungsdiensten im Ausland verpflichtet werden können. Nach heutigem Stand der Planung betrifft dies die Angehörigen der Panzertruppen, der Artillerie sowie der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen. Sie sollen in der Regel nur zu einer einzigen solchen Übung aufgeboten werden. Ebenso soll im Militärgesetz für das militärische Personal ein Obligatorium zur Leistung von Auslandeinsätzen statuiert werden.
- Parlamentarisches Genehmigungsverfahren bei Einsätzen im Friedensförderungs- und Assistenzdienst
Im Sinne einer Verwesentlichung des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens sollen die Kompetenzen des Bundesrates massvoll erhöht werden.
- Datenschutz
Die Entwicklung der letzten Jahre im Datenschutzrecht hat einen Bedarf nach Anpassungen auch im militärischen Bereich erzeugt, insbesondere müssen diverse formell-gesetzliche Grundlagen für bereits bestehende Informationssysteme geschaffen werden. Es hat sich gezeigt, dass die diversen Anpassungen und Verbesserungen am Besten mit der Schaffung eines eigenen Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme umgesetzt werden können.
- Gewerbliche Tätigkeiten
Das neue Finanzhaushaltgesetz verlangt für gewerbliche Tätigkeiten der Verwaltung eine spezial- bzw. formellgesetzliche Grundlage. Diese wird mit der Vorlage beantragt.
Schliesslich enthielten die Vernehmlassungsentwürfe auch diverse allgemeine Revisionspunkte und Nachführungen eher verwaltungstechnischer Natur sowie eine Änderung der Armeeorganisation betreffend das Aufgebot zu Wiederholungskursen im Ausland, die im Zusammenhang mit einer Änderung des Militärgesetzes steht (Obligatorium für Ausbildungsdienste im Ausland).