Vorlage_MG
Vernehmlassung 2006/15: Revision 09 der Militärgesetzgebung · 14 Seiten
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A (Vernehmlassungsentwurf)
Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 20071,
beschliesst:
I
Das Militärgesetz vom 3. Februar 19952 wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 40 Absatz 2, 58 Absatz 2 und 60 Absatz 1 der Bundesverfassung3,
...
Gliederungstitel vor Art. 2
Zweiter Titel: Militärdienstpflicht
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Schweizer
1 Jeder Schweizer ist militärdienstpflichtig.
2 Der zivile Ersatzdienst und die Ersatzabgabepflicht werden in besonderen Bundesgesetzen geregelt.
Art. 3 Abs. 2
2 Wird ihre Anmeldung angenommen, so wird sie stellungspflichtig. Wird sie an der Rekrutierung für militärdiensttauglich erklärt und ist sie bereit, die ihr dort zugeteilte militärische Funktion zu übernehmen, so wird sie militärdienst- und meldepflichtig.
1BBl 2007 ...
2 SR 510.10
3 SR 101