Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten
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Eine grosse Zahl der Stellungnahmen spricht sich für eine Aufhebung des Anhörungsverfahrens aus, aber nur für die privaten Versicherer. Die SUVA soll weiterhin eine Anhörung bei den Verbänden durchführen müssen (Centre Patronal, Fédération des Entreprises Romandes, Gewerbeverband des Kantons Luzern, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Baumeisterverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerische Metall-Union, Auto Gewerbe Verband Schweiz, Gastro-Suisse, Isolsuisse, Suissetec, Schweizerischer Verband Dach und Wand, Schweizer Fleisch-
Fachverband, swissstaffing, Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen, Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation).
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse äussern sich zugunsten der Aufhebung der Anhörungspflicht der SUVA, wollen aber jene der Privatversicherer beibehalten.
Die Grünen, die SP, die Liberale Partei der Schweiz und der KV Schweiz lehnen die Aufhebung des Anhörungsverfahrens grundsätzlich ab.
Art. 66, Sachüberschrift und Abs. 1 Bst. e Heutiger Artikel Vorschlag Vernehmlassungsvorlage
Tätigkeitsbereich Zuständigkeitsbereich
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Bei der SUVA sind die Arbeitnehmer folgender Betriebe und Bei der Suva sind die Arbeitnehmer folgender Betriebe und Verwaltungen obligatorisch versichert: Verwaltungen obligatorisch versichert:
e. Betriebe, die Metall, Holz, Kork, Kunststoffe, Stein oder e. Betriebe, die Metall, Holz, Kork, Kunststoffe, Stein oder Glas maschinell bearbeiten sowie Giessereien; Glas maschinell bearbeiten sowie Giessereien, ausgenommen folgender Verkaufsbetriebe, welche die Produkte nicht selber produzieren:
1. Optikergeschäfte,
2. Bijouterie- und Schmuckgeschäfte,
3. Sportartikelgeschäfte ohne Kanten- und Belagsschleifmaschinen,
4. Radio- und Fernsehgeschäfte ohne Antennenbau,
5. Innendekorationsgeschäfte ohne Bodenleger- und Schreinerarbeiten;
Die Kantone SZ und UR, der Gewerbeverband des Kantons Luzern, der Schweizerische Bauernverband und Coop unterstützen die Änderung. Auch die Schweizerische Metall-Union kann zustimmen, befürchtet aber eine grundsätzliche Abwanderung aller schlechten Risiken zur SUVA. Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt zu, wenn die Tätigkeitsabgrenzung auf Grund der heutigen Gefährdungspotentiale präzisiert wird. Eine deutliche Mehrheit seiner Verbände, vor allem solche der SUVA-Branche, erwarte aber, dass die bisherige Abgrenzung weitgehend beibehalten wird.
Die CVP lehnt den Vorschlag in der vorliegenden Form ab. Die SP will keine Einschränkung des Zuständigkeitsbereichs der SUVA. Gastrosuisse möchte die heutige Aufteilung in etwa beibehalten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die SUVA und KV Schweiz lehnen den Vorschlag ebenfalls ab. Der Zuständigkeitsbereich der SUVA müsse vergrössert werden, nicht verkleinert, damit die Solidarität aufrecht erhalten bleibt. Es wird gefordert, Branchen mit hohen Unfallrisiken der SUVA zuzuteilen (Landwirtschaft, Gartenbau, Nahrungsmittelproduktion, Gesundheitswesen, Engros- und Detailhandel, vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund zusätzlich sämtliche öffentlichen Verwaltungen). Die Convention patronale de l’industrie horlogère suisse spricht sich gegen eine Abwanderung guter Risiken in die Privatassekuranz und somit gegen zu strikte Einschränkungen des Zuständigkeitsbereichs der SUVA aus.
Auch Travail.Suisse und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte sind gegen die Änderung. Sie plädieren für ein Vollmonopol der SUVA.
Verschiedene Institutionen sprechen sich für eine weiter gehende Ausnahme von der SUVA-
Unterstellung aus (AR, SG, VS, SVP, Centre Patronal, Schweizerischer Gewerbeverband, SVV, Aktion Liberaler Aufbruch, interieursuisse, Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte, Verband Schweizerischer Gärtnermeister, Verband Schweizerischer Radio- und Televisionsfachgeschäfte, Schweizer Optikerverband).
Mehrere Stellungnahmen befürworten die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Baumann (04.474). Es wird beantragt, einen neuen Absatz 2 aufzunehmen, wonach der Bundesrat Betriebe,
welche die Tätigkeiten aus Absatz 1 nur in einem geringen Ausmass erfüllen, vom Zuständigkeitsbereich der SUVA ausnimmt (Centre Patronal, Fédération des Entreprises Romandes, SVV, Aktion Liberaler Aufbruch, interieursuisse, Migros, Schweizer Optikerverband, Verband Schweizerischer Gärtnermeister, Verband Schweizerischer Radio- und Televisions-Fachgeschäfte, Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte). Die SVP schlägt vor, dass eine Mindestgrenze von 20 % für Arbeiten nach Artikel 66 Absatz 1 gegeben sein muss, damit der Betrieb SUVA-unterstellt ist. Auch die Aktion Liberaler Aufbruch befürwortet eine Limite.