Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten
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Die Liberale Partei Schweiz, die SVP, das Centre Patronal, die Fédération des Entreprises Romandes, der Gewerbeverband des Kantons Luzern, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Baumeisterverband, der Schweizerische Gewerbeverband, die Schweizerische Metall-Union, der Auto Gewerbe Verband Schweiz, Bauenschweiz, electrosuisse, GastroSuisse, Isolsuisse, suissetec, der Schweizerische Verband Dach und Wand, der
Schweizer Fleisch-Fachverband, swissstaffing, der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen und der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation sprechen sich gegen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einführung eines Ausbildungsnachweises auf Gesetzesstufe aus. Es wird dabei auf die Kranverordnung verwiesen, wonach es ausreiche, wenn solche Themen auf Verordnungsebene geregelt würden.
Art. 83 Abs. 3 (neu) Vorschlag Vernehmlassungsvorlage
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Der Bundesrat erlässt Vorschriften zur Planung und Koordination von baustellenspezifischen Kollektivschutzmassnahmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Er kann den Bauherrn insbesondere bei komplexen und risikobehafteten Bauten verpflichten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren einzusetzen.
Die Kantone AI, AR, GE, LU, TG, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, die SUVA, der SVV und santésuisse befürworten den Vorschlag. Für den Kanton TG und die SUVA müssen aber im vorgeschlagenen Artikel 83 Absatz 3 noch zusätzlich die "Werktätigen" einbezogen werden.
Der Schweizerische Verband Dach und Wand macht einen Änderungsvorschlag.
Die Liberale Partei der Schweiz, das Centre Patronal, die Fédération des Entreprises Romandes, der Gewerbeverband des Kantons Luzern, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Baumeisterverband, der Schweizerische Gewerbeverband, die Schweizerische Metall-Union, der Auto Gewerbe Verband Schweiz, Bauenschweiz, GastroSuisse, Isolsuisse, der sia, der Schweizerische Anwaltsverband, der Schweizerische Fleisch-Fachverband, die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmen, suissetec, swissstaffing, der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen sowie der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation lehnen diesen neuen Artikel ab. Der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Baumeisterverband und der sia machen zudem neue Vorschläge.
Art. 85 Abs. 2 und Abs. 2bis, 3bis und 3ter (neu) sowie Abs. 4 Heutiger Artikel Vorschlag Vernehmlassungsvorlage
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Der Bundesrat bestellt eine Koordinationskommission von Der Bundesrat bestellt eine Koordinationskommission, die neun bis elf Mitgliedern und wählt einen Vertreter der SUVA aus folgenden Mitgliedern besteht, nämlich aus:
zum Vorsitzenden. Die Kommission setzt sich je zur Hälfte a. vier Vertretern der Versicherer (zwei Vertreter der Suva aus Vertretern der Versicherer und der Durchführungsorgane und zwei der Versicherer nach Art. 68 Abs. 1),
des Arbeitsgesetzes zusammen. b. sechs Vertretern der Durchführungsorgane (zwei Ver-4 treter der Suva und vier der Durchführungsorgane des Die Beschlüsse der Koordinationskommission sind für die
Arbeitsgesetzes vom 13. März 1964 [ArG]),
Versicherer und die Durchführungsorgane des Arbeitsgeset-
c. einem Vertreter der Arbeitgeber, und
zes verbindlich.
d. einem Vertreter der Arbeitnehmer.
2bis
Die Koordinationskommission konstituiert sich selbst.
3bis
Sie verabschiedet die gesonderte Rechnung der Suva gemäss Artikel 87 Absatz 2 zuhanden des Bundesrates.
3ter
Sie erstellt den Voranschlag zur Verwendung des Prämienzuschlages für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.
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Die Beschlüsse der Koordinationskommission sind für die Versicherer und die Durchführungsorgane des ArG verbindlich.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren begrüsst die neuen Bestimmungen.
Abs. 1 (nicht in der Vernehmlassungsvorlage)
KV Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Syna, die SUVA und electrosuisse schlagen eine Änderung vor.
Die Kantone AR und SZ, der Schweizerische Baumeisterverband, der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz, suissepro sowie die IG Handelsverbände der Bauwirtschaft lehnen den Änderungsvorschlag der SUVA ab.