Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Mehrwert-Mehrwert- NEATNEATNEAT steuersteuer

BAHN 2000BAHN 2000BAHN 2000 Schwerverkehrs-Schwerverkehrs- FinöV-FinöV-FinöVabgabeabgabe FondsFondsFonds HGV-AnschlussHGV-AnschlussHGV-Anschluss

MineralölsteuerMineralölsteuer LärmschutzLärmschutzLärmschutz

BevorschussungBevorschussungBevorschussung

Abbildung 2: Einnahmen des FinöV-Fonds und ihre Verwendung

FinöV-Fonds für den Staatshaushalt haushaltsneutral, Konstrukt funktionert

Für den Bund ist der FinöV-Fonds haushaltneutral. Die Abgaben- und Steuereinnahmen aus den zweckgebundenen Einnahmen (MWST, LSVA, Mineralölsteuer) werden gemäss Bundesverfassung direkt dem Fonds zugewiesen. Ein allfälliger Verlust des Fonds wird durch eine Bevorschussung des Bundes gedeckt. Der Bund verschuldet sich hierzu am Kapitalmarkt. Der Zinsdienst wird durch den Fonds getragen (Bevorschussungszinsen). Die Limite der Bevorschussung beträgt gemäss Fondsreglement 8,6 Milliarden Franken (Preisstand 1995). Die Bevorschussung des Bundes muss der Fonds mittels zweckgebundener Einnahmen zurückbezahlen.