Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht

Finanzrechnung BundFinanzrechnung Bund Bestandesrechnung BundBestandesrechnung Bund

AbgabenAbgaben Kapital-Kapital-

A4300.0129A4300.0129 und Steuernund Steuern marktmarkt

Fonds für Eisen-Fonds für Eisen- MWST,MWST, BevorschussungBevorschussung VerschuldungVerschuldung bahngross-bahngross- LSVA,LSVA, an den FinöV-an den FinöV- Bund betreffendBund betreffend projekte.projekte. Mineralöl-Mineralöl- FondsFonds FinöV-FondsFinöV-Fonds AutomatischeAutomatische steuermittelsteuermittel (max. 8,6 Mrd;(max. 8,6 Mrd;

Zuweisung derZuweisung der Preisstand 1995)Preisstand 1995)

zweckgebunde-zweckgebunde-

nen Einnahmennen Einnahmen

Erfolgsrechnung FondsErfolgsrechnung Fonds Bilanz FondsBilanz Fonds

Entnahmen fürEntnahmen für Zweck-Zweck- BevorschussteBevorschusste Bevor-Bevor-

Projekte:Projekte: gebundenegebundene VerschuldungVerschuldung schussungschussung

Eisenbahn-Eisenbahn- Beschluss desBeschluss des EinnahmenEinnahmen (Kumulierter(Kumulierter BundBund

grosspro-grosspro- ParlamentsParlaments Verlust)Verlust)

jektejekte (Voranschlags-(Voranschlags-

kredite)kredite)

AktivierungAktivierung VariabelVariabel Wertberich-Wertberich-

der Bevor-der Bevor- verzinsl.verzinsl. tigungtigung

Bevorschus-Bevorschus- schussungschussung bedingtbedingt var. verzinsl.var. verzinsl.

sungszinsensungszinsen (Verlust)(Verlust) rückzahlbarerückzahlbare bedingt rückz.bedingt rückz.

DarlehenDarlehen DarlehenDarlehen

Wertberich-Wertberich- AktivierungAktivierung

tigung “var.tigung “var. “var. verzinsl.”“var. verzinsl.”

verzinsl.”verzinsl.” DarlehenDarlehen

DarlehenDarlehen

Abbildung 3 Übersicht FinöV-Fonds und Staatshaushalt

1.1.3.2 Finanzierung über das ordentliche Budget

Finanzierung der Infrastruktur von SBB und Privatbahnen unterschiedlich geregelt

Die Finanzierung von Betrieb und Investitionen der Infrastruktur für SBB und Privatbahnen ist unterschiedlich geregelt. Die Gelder aus dem ordentlichen Bundesbudget fliessen in

− die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB,

− Abgeltungen, die der Bund an die Infrastruktur der Privatbahnen zahlt und

− die Rahmenkredite für die Privatbahnen.

Ziele der SBB in den Leistungsvereinbarungen mit dem Bund

In der Leistungsvereinbarung legen Bund und SBB gemeinsam für jeweils vier Jahre die Ziele im Infrastrukturbereich und die strategischen Vorgaben für den Verkehrsbereich fest. Über den Zahlungsrahmen stellt der Bund die finanziellen Mittel zur Erreichung der Ziele bereit. Er bestimmt, wie viel Geld für den Erhalt der Anlagen sowie für einzelne, kleinere Neuinvestitio-