Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Tabelle 2: Voranschlag 2007 und Finanzplan 2008 - 2010

(in Millionen Franken) VA 2007 FP 2008 FP 2009 FP 2010

Aufwand

- Entnahmen für die Projekte 1 985 1 619 1 541 1 432

- Bevorschussungszinsen 249 303 316325

Ertrag - Zweckgebundene Einnahmen 1 291 1 418 1 432 1 422 - Bevorschussung (Verlust) 943 504 425335

Stand Bevorschussung Ende Jahr 8 269 8 773 9 198 9 533 Indexierte Bevorschussungslimite 9 550 9 690 9 792 9 935

Der Fonds wird aufgelöst, sobald die verschiedenen Projekte abgeschlossen sind und die zu marktmässigen Bedingungen verzinste Bevorschussung vollständig zurückbezahlt ist.

Über den Fonds werden vier Eisenbahngrossprojekte finanziert

Gemäss Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 1 der Bundesverfassung umfassen die Eisenbahngrossprojekte die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), BAHN 2000, den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) sowie die Verbesserung des Lärmschutzes (Lärmsanierung bzw. -schutz). Die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) soll ebenfalls über den Fonds finanziert werden.

Die Eisenbahngrossprojekte werden durch zweckgebundene Einnahmen finanziert. Der Bundesrat und die Ersteller (Mittelempfänger) regeln in Vereinbarungen unter anderem die Finanzierungsbedingungen. Für nicht aktivierbare Investitionen werden A-Fonds-perdu-Beiträge gewährt, für aktivierbare Investitionen werden variabel verzinsliche, bedingt rückzahlbare Darlehen gewährt. Diese variable Verzinsung kann zwischen 0 Prozent und dem Marktzins liegen. Gegenwärtig werden diese Darlehen nicht verzinst und haben den Charakter von «Equity». Die Darlehen werden im Fonds sogleich wertberichtigt.

FinöV-Fonds wird mit zweckgebundenen Einnahmen gespiesen

Gestützt auf den Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 2 der Bundesverfassung kann der Bundesrat zur Finanzierung der Grossprojekte die festgesetzten Sätze der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozentpunkt anheben, höchstens zwei Drittel des Ertrags der leistungs- und verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe sowie Mineralölsteuermittel verwenden. Den Anteil der Mineralölsteuer wird verwendet, um 25 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Basislinien der NEAT zu decken (vgl. Abb. 3). Gemäss Artikel 3 kann der Bund den Fonds bevorschussen. Die Bevorschussung ist zurückzubezahlen.

Die Zweck gebunden Einnahmen sind in der Fondssimulation mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Insbesondere die Entwicklung der Haupteinnahmequelle, die LSVA, ist für den Zeitraum ab 2011 schwer vorhersehbar.