Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Agglomerationsprogramme ausbezahlt. Da sich der Bund maximal zur Hälfte an den Agglomerationsprogrammen beteiligt, resultiert daraus ein Investitionsvolumen von 7 Milliarden Franken. Der Infrastrukturfonds wird im Agglomerationsverkehr Infrastrukturen des privaten wie des öffentlichen Verkehrs mitfinanzieren, wobei auch Investitionen in die Schieneninfrastruktur möglich sind. Voraussetzung ist, dass diese Investitionen zu einer Entlastung des Strassenverkehrs beitragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Infrastrukturfonds im Rahmen der Agglomerationsprogramme einen Beitrag an den Regionalverkehr leisten wird.

1.1.5 Handlungsbedarf / finanzieller Rahmen ZEB

In der Bewältigung des heutigen Verkehrs und seiner Wirkungen sind wie beschrieben Erfolge zu verzeichnen. Um das zukünftige Wachstum zu bewältigen, sind jedoch weitere Anstrengungen nötig.

Gemäss den verkehrspolitischen Zielvorstellungen der Schweiz soll der öffentliche Verkehr einen möglichst grossen Anteil am Zuwachs der Verkehrsmenge haben. Um das Verkehrssystem und den öffentlichen Verkehr weiterhin leistungsfähig zu erhalten und auf die kommenden Aufgaben vorzubereiten, sind zusätzliche Massnahmen erforderlich. Das Verkehrsangebot auf der Schiene muss weiter ausgebaut werden. Dies bedingt im bereits heute stark ausgelasteten Netz das Beheben von gegenwärtigen und zu erwartenden Kapazitätsengpässen der Infrastruktur. Die Bahnreisen sind zu beschleunigen, um sie gegenüber dem Autoverkehr konkurrenzfähiger zu machen.

Im Personenverkehr sind in den nächsten Jahren, insbesondere in städtischen Gebieten und Agglomerationen Massnahmen nötig. Diese werden mit dem Infrastrukturfonds finanziert. Auch das Erreichen des Verlagerungsziels von maximal 650'000 Alpen querenden Lastwagen pro Jahr bedarf zusätzlicher Anstrengungen und mehr Zeit.

Vorhandene Mittel mit ZEB zielgerichtet einsetzen

Die im FinöV-Fonds vorhandenen Mittel sind zielgerichtet einzusetzen. Das Gesetz zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur stellt einen weiteren Schritt zum Erreichen der verkehrspolitischen Ziele des Bundes dar. Mit ZEB werden bestehende Engpässe im Schienennetz behoben. Damit unterstützt ZEB einerseits die Verlagerungspolitik im Güterverkehr und verbessert andererseits das mit der 1. Etappe von BAHN 2000 erfolgreich umgesetzte Knotenprinzip im Personenverkehr.

Finanzieller Rahmen für ZEB beträgt rund 5 Mrd. Franken

Das Investitionsvolumen von ZEB muss sich innerhalb des Rahmens des FinöV-Fonds von 30,5 Mia. Franken (Preisstand 1995) bewegen. Die für weitere Angebotsverbesserungen zur Verfügung stehenden Mittel sind damit direkt von der Entwicklung der Kosten der übrigen Eisenbahngrossprojekte abhängig. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht abschliessend bekannt, wie viel die übrigen FinöV-Projekte, im Besonderen die NEAT, kosten. Daher schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, für die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur ca. 5 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den NEAT-Gesamtkredit zu erhöhen.