Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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Basis der genannten etappierten Angebotsschritte für den Planungshorizont 2030 ein nachfrageorientiertes Verkehrsangebot erarbeitet, das den finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung trägt und die für die Umsetzung nötige Infrastrukturkapazität bestimmt.
Für die Realisierung der geplanten Angebote und der Infrastrukturvorhaben werden unter Berücksichtigung der beschränkten Finanzmittel ein möglichst günstiges Nutzen / Kosten-Verhältnis und eine möglichst breite Netzwirkung angestrebt. Erwünscht ist zudem ein möglichst grosser Handlungsspielraum, um auf unterschiedliche Entwicklungen reagieren zu können.
Die fahrplantechnische Verknüpfung der Angebotselemente und die Abstimmung der Angebotsschritte untereinander schränkten jedoch die Flexibilität ein. Aufgrund der vernetzenden Struktur des Angebots wird sein Gesamtnutzen (insbesondere die Etablierung der Vollknoten) nur erreicht, wenn alle der vorgesehenen Infrastrukturvorhaben realisiert werden.
Der weitere Ausbau der Bahninfrastruktur konzentriert sich nicht auf wenige grosse Projekte, sondern erfolgt in kleineren Ausbauschritten. Es wird sichergestellt, dass die bestehende und die neu hinzukommende Infrastruktur bei einem weiteren Ausbau des Netzes voll genutzt werden können, so dass die „Aufwärtskompatibilität“ gewährleistet wird.
Grundsätzliche Ziele von ZEB sind die Weiterentwicklung des Knotenprinzips, das Erreichen eines nationalen Nutzens im Verkehr, marktgerechte Lösungen und die Infrastruktur, um das Verlagerungsziel zu ermöglichen.
Ein neues Gesetz für ZEB
Das neue Gesetz für die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur regelt Bau und Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Die künftigen Arbeiten an den vier FinöV-Projekten BAHN 2000, NEAT, Lärmsanierung der Eisenbahnen und HGV-Anschlüsse werden in diesem Erlass zusammengefasst. Die bereits laufenden Arbeiten an den vier Grossprojekten werden, gestützt auf die bestehenden Gesetze, fortgesetzt. Alle im Gesetz zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur genannten Massnahmen sind Teil der in der Verfassung genannten Eisenbahngrossprojekte.
ZEB ist eine Netzlösung für die ganze Schweiz
Mit dem ZEB-Angebot ist ein in mehrjährigen Arbeiten und in zahlreichen Optimierungsschritten abgestimmtes gesamtschweizerisches Angebotssystem entwickelt worden. Alle Elemente dieses Konzepts sind mit einer detaillierten Planung des Fahrplans 2030 aufwändig aufeinander abgestimmt worden. Angebotsplanungen auf der stark ausgelasteten schweizerischen Bahninfrastruktur sind grundsätzlich Planungen in einem Netz. Veränderungen an einer Stelle wirken sich auf grosse Teile, wenn nicht auf das Gesamtnetz aus. Damit können am Angebot von ZEB nicht einfach Infrastrukturelemente weggelassen oder gegen andere ausgetauscht werden, ohne dass der Gesamtnutzen von ZEB stark in Frage gestellt würde.
Erweiterungsoptionen berücksichtigen regionale Anliegen
Für die Realisierung der zusammen mit den Kantonen ausgearbeiteten Optionen, die zusätzlich zum Angebot ZEB weitere Verkehrsangebote ermöglichen (Erweiterungsoptionen), wird der Bundesversammlung zu einem späteren Zeitpunkt (ca. 2015) ein Bericht über die Finanzierbarkeit vorgelegt. Dieser zeigt, inwieweit diese Erweiterungsoptionen aus den Rückstellungen