Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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1.3 Neuregelung Lärmsanierung und NEAT

1.3.1 Anpassung Verpflichtungskredit Lärmsanierung

Kredit wird dank Kosteneinsparungen nicht vollumfänglich benötigt

Der Fortschritt bei der Lärmsanierung der Eisenbahnen lässt die Voraussage zu, dass der in Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen genannte Verpflichtungskredit in Höhe von 1'854 Millionen Franken (Preisbasis 1998) nicht in voller Höhe benötigt wird. Daher wird der Bundesbeschluss angepasst.

Die Kosteneinsparungen ergeben sich durch die seit dem Zeitpunkt der Botschaft im Jahr 1999 stark verringerte Flotte an zu sanierenden Güterwagen, günstigeren technischen Lösungen sowie einem geringeren Mittelbedarf für Rückerstattungen für bereits erstellte Lärmschutzbauten. Die voraussichtlichen Endkosten für das gesamte Lärmsanierungspaket betragen per 31. Dezember 2005 1'162 Millionen Franken (Preisstand 1998).

Betrag des Verpflichtungskredites wird gesenkt

Unter Berücksichtigung von Reserven zur Abdeckung der Unsicherheiten in Höhe von 130 Millionen Franken, beläuft sich der benötigte Betrag auf 1'292 Millionen Franken (Preisstand 1998). Dieser verringerte Betrag wird neu in Art. 1 des Bundesbeschlusses eingefügt.

Die nicht benötigten Mittel werden für ZEB frei

Die nicht für die Lärmsanierung verwendeten Mittel von 562 Millionen Franken (Preisstand 1998) verbleiben im FinöV-Fonds und können damit für die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur verwendet werden.

1.3.2 Anpassung NEAT-Gesamtkredit

Mit der vorliegenden Neuregelung wird der NEAT-Gesamtkredit angepasst, um den Fortgang der Arbeiten an den NEAT-Bauwerken sicherzustellen. Die Notwendigkeit einer Aktualisierung des Gesamtkredits ergibt sich aus folgenden Gründen:

− Die Beurteilung der finanziellen Situation der NEAT zeigt, dass zur Fertigstellung der

beschlossenen und in Bau befindlichen Bauten eine Krediterhöhung erforderlich ist.

− Der Leistungsumfang des Gesamtkonzepts NEAT ist als Folge der Ergebnisse der Gesamt-

schau der zukünftigen Entwicklung der Bahninvestitionen anzupassen.

Da sowohl Leistungen als auch Kredite anzupassen sind, wird eine Aktualisierung des Gesamtkredits beantragt. Der aktualisierte Gesamtkredit stützt sich auf die aktuelle Kostenprognose und berücksichtigt die neu zugewiesenen und die wegfallenden Leistungselemente. Der vom Parlament gewünschte enge Finanzrahmen wird beibehalten.