Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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Alpentransit-Beschluss muss angepasst werden
Die Rückstellung der Projektelemente Zimmerberg-Basistunnel und Hirzeltunnel erfordert eine Anpassung des Alpentransit-Beschlusses vom 4. Oktober 1991. Anzupassen sind Artikel 5bis Buchstabe c, Artikel 8bis Buchstabe a, Art 10bis Abs. 1 Buchstabe b und Art. 17. Abs. 1. Der Zimmerberg-Basistunnel und der Hirzeltunnel sind damit nicht mehr Teil der NEAT und werden auch nicht mehr mit dem NEAT-Gesamtkredit finanziert. Endgültig soll über diese beiden Projekte im Zeitraum nach ZEB entschieden werden.
Unsicherheiten über exakte Endkosten bleiben weiterhin
Aufgrund der Unwägbarkeiten bei der Abschätzung künftiger Risiken und Risikopotentiale werden die Unsicherheiten bei der Bestimmung der Endkosten der NEAT auch künftig bestehen bleiben. Je mehr sich die Werke der Vollendung nähern, desto genauer werden die Kostenvoraussagen sein können. Ein striktes Controlling sorgt dafür, dass die Kostenentwicklung unter Kontrolle bleibt; es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein weiterer Kredit im Laufe der nächsten Jahre notwendig werden könnte.
1.4 Finanzrahmen FinöV
Für die Finanzierung von ZEB ist einerseits das Investitionsvolumen der FinöV-Projekte von 30,5 Milliarden (Preisstand 1995) – sprich die verbleibenden Restmittel – und andererseits die Liquidität im FinöV-Fonds – sprich die Tresorie – massgebend. Der erste Parameter bestimmt das zur Verfügung stehende Investitionsvolumen, der zweite die Zeitspanne, in der investiert werden kann. Eine konkrete Umsetzung von ZEB kann also erst erfolgen, wenn eine notwendige Liquidität im FinöV-Fonds vorhanden ist. Durch rechtliche Anpassungen beim Fondsreglement (Verschiebung der Rückzahlungsfrist sowie die Höhe des maximalen Rückzahlungssatz) könnte die Liquidität im Fonds gesteuert werden.
1.4.1 Investitionsvolumen ZEB
Das Investitionsvolumen des FinöV-Fonds beträgt rund 30,5 Milliarden Franken (Preisstand 1995). Nach Abzug der mutmasslichen Endkosten der vier FinöV-Projekte NEAT, BAHN 2000 1. Etappe, HGV-Anschluss und Lärmsanierung der Eisenbahnen sowie der zu berücksichtigenden Risiken verbleibt der Betrag, der für ZEB eingesetzt werden soll (vgl. nachfolgende Tabelle 11).
Bei den vier FinöV-Projekten wird dabei von folgendem zu berücksichtigenden Finanzbedarf ausgegangen:
• NEAT: Der NEAT-Standbericht weist per 30. Juni 2006 eine Kostenprognose in Höhe von
16'518 Millionen Franken (Preisstand 1998) aus.
Im Rahmen dieser Vorlage sollen der Hirzeltunnel, der Zimmerberg-Basistunnel sowie die für die Achse Gotthard vorgesehenen Ausbauten auf dem übrigen Bahnnetz aus dem Projekt NEAT herausgenommen und in den Zeitraum nach ZEB bzw. in die Planung ZEB verschoben werden. Damit werden Mittel in Höhe von gesamthaft 1'135 Millionen Franken (Preisstand 1998) nicht mehr zu den NEAT-Mitteln gezählt und damit auch nicht in