Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Das Gesamtkonzept NEAT sieht bisher vor, neben den Hauptelementen Lötschberg-, Gotthard- und Ceneri-Basistunnel auch einen Anschluss Ostschweiz mit dem Zimmerberg-Basistunnel und dem Hirzeltunnel zu realisieren. Der Bundesrat schlägt vor, die Entscheide über letztgenannte Vorhaben auf einen Realisierungszeitpunkt nach 2030 zu verschieben und die dafür vorgesehenen NEAT-Finanzmittel in Höhe von 835 Millionen Franken (Preisstand 1998) für die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur zu verwenden.

Planung und Finanzierung einiger NEAT-Leistungen im Rahmen ZEB

In den NEAT-Leistungen sind auch die Streckenausbauten auf der Achse Gotthard zur Sicherstellung der Kapazitäten bzw. für die Harmonisierung der Leistungsfähigkeit auf den Zufahrtsstrecken zwischen Basel und Chiasso resp. Luino enthalten. Diese Streckenausbauten sind unmittelbar mit dem Angebotskonzept von ZEB verknüpft und werden auch im Rahmen von ZEB geplant. Sie sollen daher aus den NEAT-Leistungen gemäss Alpentransitbeschluss Artikel 9 herausgelöst und in ZEB integriert werden.

Tabelle 9: Zusammenfassende Leistungsbereinigung der NEAT

Zusammenfassende Leistungsbereinigung NEAT Kosten Mutmassliche Endkosten gemäss Standbericht per 30. Juni 2006 16’518 a) Zusätzliche NEAT-Leistungen − Bahnstrom GBT und CBT145

− Inbetriebsetzung GBT und CBT (noch nicht finanzierte Anteil SBB255

und ATG)

− Schnittstellen ETCS53

b) Rückstellung von Projektteilen, Verwendung Mittel bei ZEB

− Zimmerberg-Basistunnel -632 − Hirzeltunnel -203

c) Übertrag von NEAT zu ZEB, Verwendung Mittel bei ZEB

− Streckenausbauten Achse Gotthard (neu in ZEB) -300

Rundungsdiffernz1

Total (leistungsbereinigte mutmassliche Endkosten NEAT) 15’837

(Preisstand 1998 nach NTI, in Millionen Franken, ohne MWST und Bauzinsen, gerundet)

Risikopotenzial

Die Höhe des neu zu beantragenden Gesamtkredits ist so zu bemessen, dass eine ausreichende Finanzierung der in Tabelle 9 ausgewiesenen mutmasslichen Endkosten, inkl. des durch Risiken bedingten Mehrkostenpotentials langfristig gewährleistet werden kann.

Bei den per Mitte 2006 ausgewiesenen mutmasslichen Endkosten (BAV-Standbericht Nr. 21) handelt es sich um einen Prognosewert aus heutiger Kenntnis des Projekts. Für eine gesicherte