Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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Auch Minderkosten wurden realisiert
− Kosteneinsparungen (ca. 11 Millionen Franken) beim Werk Surselva durch Einsparungen bei der Bauausführung.
1.3.2.3 Aktualisierung NEAT-Leistungsumfang und Gesamtkredit
NEAT bedarf neuer zusätzlicher Leistungen
Das Gesamtprojekt NEAT schafft eine betriebsbereite Infrastruktur für eine moderne Hochleistungsbahn durch die Alpen. Damit der kommerzielle Betrieb sichergestellt ist, sind parallel zum Gesamtprojekt NEAT weitere Projekte voranzutreiben und umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise die Bahnstromversorgung, die Beschaffung und Umrüstung von Rollmaterial und betriebliche Anpassungen der Eisenbahn-Transportunternehmungen. Diese Projekte sind parallel zur NEAT und unter einem netzweiten Blickwinkel zu planen und zu realisieren.
Die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Neubaustrecken (Gotthard-Basistunnel und Ceneri-Basistunnel) wurden aus Sicht der Betreibergesellschaft analysiert und es wurde der Betrieb des schweizerischen Bahnnetzes und insbesondere der Gesamtachse Basel–Chiasso beziehungsweise Luino untersucht. Ziel war es, einen möglichst störungsfreien und kapazitätsmässig optimierten Betrieb des Gesamtnetzes zu erreichen. Dabei wurde festgestellt, dass
- für die Bahnstromversorgung,
- für die Inbetriebsetzung des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels und
- für die Harmonisierung der Leistungsfähigkeit auf den Zufahrtsstrecken zwischen Basel
und Chiasso beziehungsweise Luino (Massnahmen auf den Strecken: Basel - Gotthard Nord, Gotthard Süd - Chiasso, Zug - Arth-Goldau, Raum Bern: vgl. Anhänge 12 und 14)
zusätzliche Leistungen notwendig sind.
Die Investitionen für die Bahnstromversorgung und die Leistungen zur Inbetriebsetzung sind zwingend notwendig. Ohne diese Leistungen können der GBT und der CBT nicht betrieben werden. Die Projekte zur Harmonisierung der Leistungsfähigkeit sind nicht zwingend notwendig. Sie beeinflussen einzig die Kapazität der Zufahrtsstrecken und können vorübergehend zeitlich erstreckt werden. Deshalb werden sie im Rahmen der Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur behandelt (siehe unten).
Keine Realisierung des Zimmerberg-Basistunnels und des Hirzeltunnels vor 2030
Die noch nicht im Bau befindlichen Projektbestandteile der NEAT wurden auch in die Gesamtschau über die weitere Entwicklung der Eisenbahngrossprojekte einbezogen. Eine Neubeurteilung der Situation ergab, dass im Planungszeitraum für die künftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) bis 2030 auf einzelne Elemente verzichtet werden kann, ohne dass das angestrebte Verkehrsangebot gefährdet wird.