Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Ausbauten auf den Nord-Süd-Achsen

Grundsätzlich sind für den Planungshorizont von ZEB die Güterverkehrskapazitäten gesichert. Das Parlament hat im Jahr 2005 im Rahmen der «Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Achsen des schweizerischen Schienennetzes» Planungskredite für entsprechende Planungsstudien gesprochen. Dabei sind für die längerfristige Perspektive verschiedene Fälle zu unterscheiden:

• Linienführung «Berg lang» im Kanton Uri: Das Vorprojekt befindet sich derzeit in Vorbe-

reitung. Der Abschluss des Vorprojekts ist auf Mitte 2008 vorgesehen.

• Planungsstudien für Objekte im NEAT-Perimeter ausserhalb Uri: Bereits im Rahmen der

FinöV-Botschaft wurden eine Reihe von Projekte zurückgestellt:

o Auf der nördlichen NEAT-Gotthardachse handelt es sich den Urmibergtunnel, die Querung Felderboden sowie den Axentunnel. Mit diesen Bauten wird der Engpass Goldau umfahren. Die Baukosten werden auf insgesamt rund 2.7 Milliarden Franken geschätzt.

o Auf der südlichen Seite des Gotthards verbleibt zwischen dem Raum Biasca und Giuiasco ein Doppelspurabschnitt im sonst vierspurigen System der NEAT-Achse. Neubaustrecken zwischen Giustizia und dem Ceneritunnel würden diese Lücke schliessen und die Achsenkapazität erhöhen sowie gleichzeitig den Knoten Bellinzona entlasten. Die Kostenfolgen liegen bei rund 1.9 Milliarden Franken.

o Auf der Lötschbergachse wurden folgende Projekte zurückgestellt: die Autoverladeanlagen in Heustrich und Steg, der Niesenflankentunnel, Teile der Umfahrung Frutigen, der Tunnelast nach Mundbach, der Tunnelausbruch für die zweite Röhre Lötschen – Steg und die Verbindung in Steg an die Rhonetallinie Richtung Mittelwallis.

Zu diesen Objekten wurden Mitte der 90-er Jahre Vorprojekte erstellt. Diese entsprechen zwar in ihrer Ausführung nicht mehr dem technischen Stand der heutigen Planungsmöglichkeiten, doch können diese Projekte ohnehin nicht vor 2030 realisiert werden. Eine präzisere Aufarbeitung im gegenwärtigen Zeitpunkt wäre deshalb unzweckmässig, da sie in jedem Fall vor der Realisierung erneut aufgearbeitet werden müssen.

• Zulaufstrecken zur NEAT im Süden: Eine bilaterale Vereinbarung zwischen der Schweiz

und Italien vom 2. November 1999 bildet den gemeinsamen Rahmen für die Schieneninfrastruktur-Planungen zwischen der Schweiz und EU in Italien. Die kurz- und mittelfristigen Planungen gemäss der «Piattaforma Sempione» und der «Piattaforma Luino» betrachten den Zeithorizont bis 2012/15 und umfassen eine Vielzahl von Massnahmen zur Kapazitätssteigerung wie Kreuzungsgleise, schienenfreie Perronzugänge, Verlängerung der Kreuzungsstrecken u.a.m. Die langfristigen Schieneninfrastruktur-Planungen fokussieren auf den Bau einer Südfortsetzung der NEAT auf der Gotthardachse, um zukünftige Kapazitätsprobleme zu verhindern. Vorstudien zeigen als mögliche neue Verbindungen einerseits den Korridor Lugano–Chiasso, andererseits den Korridor Bellinzona–Luino– Laveno («Gronda Ovest»), der mehrheitlich auf italienischem Territorium verläuft. Folgeuntersuchungen zur Klärung der Machbarkeit und Zweckmässigkeit solcher Varianten sind beabsichtigt. Das weitere Vorgehen ist aber noch offen und muss im Rahmen der gemeinsamen schweizerisch-italienischen Gremien beschlossen werden.