Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
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Verdacht auf
Gefährdung der Sicherheit der Schweiz konkrete Straftat oder strafbare durch Terrorismus, gewalttätigen Vorbereitung Extremismus, verbotenen nach eidgenössischem oder kantonalem Nachrichtendienst, Proliferation Strafrecht
Zuständigkeit
Prävention Repression
Dienst für Analyse und Prävention / kantonale Bundeskriminalpolizei, Bundesanwaltschaft, Nachrichtendienste kantonale Strafverfolgungsbehörden
Tätigkeiten
Nachrichtendienstliche Abklärungen / Justizielle und gerichtspolizeiliche Ermittlungen Informationsbeschaffung (gegebenenfalls unter Einsatz von
Analysetätigkeit im Bereich der inneren strafprozessualen Zwangsmassnahmen)
Sicherheit
Gegenstand
Alle sicherheitsgefährdenden Handlungen, Mit Strafe bedrohte Handlungen und für die unabhängig davon, ob diese einer Qualifikation Eröffnung eines Strafverfahrens genügender als Straftat zugänglich sind oder nicht. Tatverdacht.
Zweck
Präventiver Zweck: Repressiver Zweck:
Abklärungen mit dem Ziel, Gewissheit über eine Abklärungen mit dem Ziel, Gewissheit über die mögliche Gefährdung der demokratischen und Begehung einer konkreten Straftat oder
rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz oder strafbaren Vorbereitungshandlung zu erlangen. der Freiheitsrechte ihrer Bürger zu erlangen.
Strategisch (dauerhafte Beobachtungstätigkeit) Einzelfallbezogen (konkrete Straftat)
Resultat
Bericht an die politischen Behörden, ev. Verfahrenserledigung durch Strafbehörden politische oder administrative Massnahmen (Einstellung, Verurteilung, Freispruch), ev. mit
anschliessendem Strafvollzug