Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

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Verdacht auf

Gefährdung der Sicherheit der Schweiz konkrete Straftat oder strafbare durch Terrorismus, gewalttätigen Vorbereitung Extremismus, verbotenen nach eidgenössischem oder kantonalem Nachrichtendienst, Proliferation Strafrecht

Zuständigkeit

Prävention Repression

Dienst für Analyse und Prävention / kantonale Bundeskriminalpolizei, Bundesanwaltschaft, Nachrichtendienste kantonale Strafverfolgungsbehörden

Tätigkeiten

Nachrichtendienstliche Abklärungen / Justizielle und gerichtspolizeiliche Ermittlungen Informationsbeschaffung (gegebenenfalls unter Einsatz von

Analysetätigkeit im Bereich der inneren strafprozessualen Zwangsmassnahmen)

Sicherheit

Gegenstand

Alle sicherheitsgefährdenden Handlungen, Mit Strafe bedrohte Handlungen und für die unabhängig davon, ob diese einer Qualifikation Eröffnung eines Strafverfahrens genügender als Straftat zugänglich sind oder nicht. Tatverdacht.

Zweck

Präventiver Zweck: Repressiver Zweck:

Abklärungen mit dem Ziel, Gewissheit über eine Abklärungen mit dem Ziel, Gewissheit über die mögliche Gefährdung der demokratischen und Begehung einer konkreten Straftat oder

rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz oder strafbaren Vorbereitungshandlung zu erlangen. der Freiheitsrechte ihrer Bürger zu erlangen.

Strategisch (dauerhafte Beobachtungstätigkeit) Einzelfallbezogen (konkrete Straftat)

Resultat

Bericht an die politischen Behörden, ev. Verfahrenserledigung durch Strafbehörden politische oder administrative Massnahmen (Einstellung, Verurteilung, Freispruch), ev. mit

anschliessendem Strafvollzug