Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
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hineingezogen und ihre Infrastruktur gezielt für Beschaffungsaktivitäten benützt werden kann und wird. Dadurch drohen ihr auch erhebliche Reputationsrisiken.
Im Bereich des verbotenen Handels mit Waffen und radioaktiven Materialien sind hochkomplexe Netzwerke am Werk, welche oft international agieren (weshalb in den einzelnen Ländern im Regelfall nur Puzzleteile sichtbar werden). Die entscheidenden Absprachen und Vorgänge erfolgen nicht im öffentlichen, sondern diskret im privaten Raum. Nicht selten gehen mit solchen Geschäften auch sehr bedeutende
Geldzahlungen einher, was die involvierten Personen zu noch mehr
Verschwiegenheit und zum Einhalten von noch grösseren Vorsichtsmassnahmen veranlasst. In einer ersten Phase liegen erfahrungsgemäss bloss vage
Verdachtselemente für eine Sicherheitsgefährdung vor, so beispielsweise wenn eine einschlägig bekannte Person in die Schweiz einreist, ohne dass jedoch der konkrete Grund der Reise bekannt ist oder dieser zu Zweifeln oder zu Besorgnis Anlass gibt. Die Abklärung eines sich auf bestimmte, aktuelle Tatsachen gründenden Verdachts, dass von den involvierten Personen oder Organisationen eine erhebliche
Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ausgeht, ist im Proliferationsbereich ohne Möglichkeit der Überwachung der Geheim- und
Privatsphäre durch den Nachrichtendienst so gut wie aussichtslos. Die bereits erwähnte Aufdeckung von Teilen des auf Nukleartechnologie spezialisierten Khan-Transfernetzwerkes belegt, dass schweizerisches Know-how (sei es infrastruktureller oder technischer Natur) gezielt genutzt wird.
1.2.5 Organisierte Kriminalität (OK)
Das organisierte Verbrechen ist global und kann mittelfristig zu einer der grössten Bedrohungen für Gesellschaft, Staat und Wirtschaft werden. Die Einnistung in das normale Geschäftsleben durch Geldwäscherei, Korruption sowie den Aufkauf von Firmen und Immobilien bedroht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität. Aber auch die Staaten selbst, bzw. ihre Wirtschaftspolitik oder ihr Polizei- und
Gerichtswesen, sind oftmals Infiltrationsziele der OK. Schwerpunkte der zum Teil untereinander vernetzten kriminellen Gruppierungen sind Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Korruption, Erpressung sowie die damit verbundene Geldwäscherei. Anlass zur Sorge geben zudem mögliche Verbindungen zu terroristischen
Gruppierungen.
Hoch entwickelte und international stark vernetzte Volkswirtschaften bieten
kriminellen Organisationen viele Möglichkeiten zur Infiltration und zum Waschen von Gewinnen.
Nach Auffassung des Bundesrates wurde der aktuellen Bedrohungslage mit dem in den letzten Jahren erfolgten Ausbau von BA und BKP (sog. Effizienzvorlage)
ausreichend Rechnung getragen.
1.3 Beurteilung der Lücken zwischen Risikolage und Mittel
Wie der Bundesrat schon in seiner Lage- und Gefährdungsbeurteilung von 2002 festgestellt hat, hat sich die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz in den letzten Jahren sukzessive verschlechtert. Die Risiken haben sich namentlich durch die brutalen Terroranschläge islamistischer Täter deutlich akzentuiert. Die Täter zielen dabei nicht auf bestimmte Persönlichkeiten, sondern versuchen durch