Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
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• der Ausbau des formellen und materiellen Strafrechts;
• der Ausbau des präventiven Staatsschutzes (Änderung BWIS).
1.4.1 Konsequentes Ausschöpfen bestehender Möglichkeiten im Bereich des Strafrechts und des präventiven Staatsschutzes
Einerseits bestehen keine konkreten Anhaltspunkte, dass die heutigen gesetzlichen Kompetenzen systematisch und in grösserem Umfang nicht korrekt ausgeschöpft würden. Anderseits lassen sich die zur Schliessung der Sicherheitslücken
erforderlichen Informationen selbst mit einer noch so extensiven Auslegung und Anwendung des heutigen Rechts nicht genügend befriedigen. Eine konsequente Nutzung des Strafrechts zu Gunsten des BWIS wäre an sich wünschbar. Dies könnte etwa durch geringere Anforderungen für die Eröffnung von Strafverfahren oder mit einem deutlich grösseren Ressourceneinsatz erfolgen. Die bestehenden Lücken können jedoch mit derartigen Massnahmen alleine nicht geschlossen werden.
1.4.2 Verbesserung des Informationsflusses und der Koordination zwischen Repression und Prävention
Der DAP ist über die bei Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit getätigten präventiven Abklärungen umfassend orientiert. Anders verhält es sich in Bezug auf die Erkenntnisse der Strafbehörden, wo der Wissenstand auf die von den genannten Behörden übermittelten Informationen beschränkt ist.
Es stellt sich deshalb die Frage, ob die heute bei der Prävention bestehenden
Informationsdefizite mit einem optimalen Informationsfluss von Repression zu
Prävention gelöst werden können. Dies muss jedoch bereits aus strukturellen
Gründen verneint werden. Denn die Informationen repressiver Natur werden
einzelfallweise erhoben und beschränken sich auf die im Rahmen von konkreten Strafverfahren zu bestimmten Straftatbeständen getätigten Ermittlungen.
Demgegenüber sind die auf eine umfassende Beurteilung der Bedrohungslage und Ergreifung entsprechender Abwehrmassnahmen ausgerichteten
Informationsbedürfnisse der Präventionsbehörde nicht nur viel umfassender und weiter gefasst, sondern auch strategischer Art und damit auf eine permanente Beobachtungstätigkeit ausgerichtet.
Die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen BA, BKP und DAP ist eine permanente Aufgabe. Die Zusammenarbeit ist in Gesetzen, Verordnungen und Weisungen detailliert geregelt, die internen Abläufe sind festgelegt und werden regelmässig überprüft. Weitere Massnahmen sind im Gange. Bereits heute steht fest, dass die Lücken im Bereich der Inlandaufklärung selbst bei unterstellten zusätzlichen Verbesserungsmöglichkeiten bei weitem nicht geschlossen werden können.
1.4.3 Ausbau des formellen und materiellen Strafrechts
Hier ist zu prüfen, ob sich die Informationsdefizite des DAP mit einem Ausbau des materiellen (z.B. Strafnorm für „Hassprediger“) oder formellen (z.B.
Zeugenschutzprogramme) Strafrechts und dem damit einhergehenden
Informationsgewinn befriedigen lassen.
Dafür spricht, dass auf bestehende Strukturen und auf bestehendes Verfahrensrecht mit ausgebautem Rechtsschutz bei der Anordnung und Durchführung von
strafprozessualen Zwangsmassnahmen zurückgegriffen werden kann. Weiter gibt es