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Vernehmlassung 2006/35: Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV) · 66 Seiten

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17. Kapitel: Verein Art. 113 Anmeldung und Belege

1 Mit der Anmeldung zur Eintragung eines Vereins müssen dem Handelsregisteramt folgende Belege eingereicht werden:

a. ein Protokoll der Vereinsversammlung über:

1. die Annahme der Statuten,

2. die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,

3. die Wahl der Revisionsstelle, sofern der Verein revisionspflichtig ist;

b. die von einem Mitglied des Vorstandes unterzeichneten Statuten;

c. die Erklärung der Mitglieder des Vorstandes und gegebenenfalls der Revisionsstelle, dass sie die Wahl annehmen;

d. das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes;

e. bei Bestellung zur Vertretung berechtigter Personen der entsprechende Beschluss der Vereinsversammlung oder des Vorstandes;

f. im Fall von Artikel 37 Absatz 3 die Bestätigung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters, dass sie oder er dem Verein ein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes gewährt;

g. sofern die Statuten eine persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder vorsehen, das Verzeichnis der Mitglieder.

2 Für Angaben, die bereits im Protokoll der Vereinsversammlung festgehalten sind, ist kein zusätzlicher Beleg erforderlich.

Art. 114 Besondere Voraussetzung der Eintragung

Eine Rechtseinheit wird nur als Verein ins Handelsregister eingetragen, wenn sie nicht zugleich einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt und ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt.

Art. 115 Inhalt des Eintrags

Bei Vereinen müssen ins Handelsregister eingetragen werden:

a. der Name und die Identifikationsnummer;

b. der Sitz und das Rechtsdomizil;

c. die Rechtsform;

d. falls bekannt, das Datum der Gründung;

e. das Datum der Statuten;

f. die Dauer des Vereins, sofern sie beschränkt ist;

g. der Zweck;

h. die Mittel, wie beispielsweise Mitgliederbeiträge, Erträge aus dem Vereinsvermögen oder aus der Vereinstätigkeit, Schenkungen;

i. im Fall einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht der Mitglieder des Vereins ein Verweis auf die nähere Umschreibung in den Statuten;

j. die Organisation;

k. die Mitglieder des Vorstandes;

l. die weiteren zur Vertretung berechtigten Personen;