Vorlage
Vernehmlassung 2006/35: Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV) · 66 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 50Fedlex · Vorlage
21. Kapitel: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) Art. 125 Anmeldung und Belege
1 Mit der Anmeldung der Gründung einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital zur Eintragung müssen dem Handelsregisteramt folgende Belege eingereicht werden:
a. die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt;
b. die Statuten;
c. ein Nachweis, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates ihre Wahl angenommen haben;
d. ein Nachweis, dass die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsstelle ihre Wahl angenommen hat;
e. das Protokoll des Verwaltungsrates über seine Konstituierung, über die Bestimmung des Vorsitzes und über die Erteilung der Zeichnungsbefugnisse;
f. im Fall von Artikel 37 Absatz 3 die Bestätigung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters, dass sie oder er der Investmentgesellschaft ein Rechtsdomizil am Ort ihres Sitzes gewährt.
2 Für Angaben, die bereits im Errichtungsakt festgehalten sind, ist kein zusätzlicher Beleg erforderlich.
Art. 126 Errichtungsakt
Die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt muss folgende Angaben enthalten:
a. die Personenangaben zu den Gründerinnen und Gründern sowie zu deren Vertreterinnen und Vertretern;
b. die Erklärung der Gründerinnen und Gründer, eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital zu gründen;
c. die Bestätigung der Gründerinnen und Gründer, dass die Statuten festgelegt sind;
d. die Tatsache, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates gewählt wurden und die entsprechenden Personenangaben;
e. die Tatsache, dass die Revisionsstelle gewählt wurde und deren Personenangaben;
f. die Nennung aller Belege und die Bestätigung der Urkundsperson, dass die Belege ihr und den Gründerinnen und Gründern vorgelegen haben;
g. die Unterschriften der Gründerinnen und Gründer.
Art. 127 Inhalt des Eintrags
Bei Investmentgesellschaften mit variablem Kapital müssen ins Handelsregister eingetragen werden:
a. die Gründung;
b. die Firma und die Identifikationsnummer;
c. der Sitz und das Rechtsdomizil;
d. die Rechtsform;
e. das Datum der Statuten;
f. die Dauer der Gesellschaft, sofern sie beschränkt ist;