Vorlage VDSG

Vernehmlassung 2006/36: Änderung der Datenschutzverordnung (VDSG, SR 235.11); Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen · 8 Seiten

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Verordnung 235.11

b. Datensammlungen von Lieferanten oder Kunden, soweit sie keine besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofile enthalten;

c. Adressensammlungen, die einzig der Adressierung dienen, soweit sie keine besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofile enthalten;

d. Listen für Entschädigungszahlungen;

e. Buchhaltungsunterlagen;

f. Hilfsdatensammlungen für die Personalverwaltung des Bundes, soweit sie keine besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofile enthalten;

g. Bibliothekdatensammlungen (Autorenkataloge, Ausleiher- und Benutzerverzeichnisse).

2 Ebenfalls nicht der Anmeldepflicht unterliegen:

a. Datensammlungen, die beim Bundesarchiv archiviert sind;

b. Datensammlungen, die der Öffentlichkeit in Form von Verzeichnissen zugänglich gemacht werden.

3 Das verantwortliche Bundesorgan führt eine Liste der Datensammlungen, die nicht der Anmeldepflicht unterliegen. Es teilt die Angaben zu diesen Datensammlungen nach Artikel 16 Absatz 1 jeder Person mit, die ein entsprechendes Gesuch stellt.

Art. 19

Gibt ein Bundesorgan gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a DSG Personendaten ins Ausland bekannt, so gelten die Artikel 5-7.

Art. 20 Abs. 2 und 4

2 Die verantwortlichen Bundesorgane melden dem Datenschutzverantwortlichen nach Artikel 11a Absatz 5 Buchstabe e DSG (Datenschutzberater) oder, falls kein solcher besteht, dem Beauftragten unverzüglich alle Projekte zur automatisierten Bearbeitung von Personendaten, damit die Erfordernisse des Datenschutzes sogleich berücksichtigt werden. Die Meldung an den Beauftragten erfolgt über das ISB, wenn das Projekt auch bei diesem angemeldet werden muss.

4 Im Übrigen sind die Weisungen anwendbar, die von den verantwortlichen Bundesorganen gestützt auf die Bundesinformatikverordnung vom 26. September 20035 erlassen wurden.

Art. 22 Abs. 1

Aufgehoben

5 SR 172.010.58