Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten
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Vernehmlassungsvorlage nicht möglich. Dieses Kapitel beschränkt sich daher darauf, anhand einiger konkreter öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen allgemeine Schlussfolgerungen zu ziehen.
Hewitt Associates SA, eine Beratungsfirma für die berufliche Vorsorge, hat für zwei öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen die Kostenentwicklung der oben untersuchten Finanzierungsvarianten simuliert. Diese Berechnungen zeigen die Kosten der verschiedenen Varianten transparent auf und ergänzen die überwiegend theoretischen Ausführungen der vorangegangenen Abschnitte.
Die Ergebnisse dieser Simulationen werden in Anhang C des Berichts der Expertenkommission behandelt. Als Zusammenfassung werden nachfolgend die Grafiken abgebildet, in welchen für jede der beiden öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der zur Realisierung der verschiedenen Varianten nötige finanzielle Mehrbedarf angegeben wird.
4.4.2 Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung A: Pensionskasse des Kantons Neuenburg (Deckungsgrad am 31.12.2005 auf 73.4%)
Zusammenfassung VE A Zusatzbeiträge
18.00%
16.00%
14.00%
12.00%
10.00%
8.00%
6.00%
4.00%
2.00%
0.00%
2006 2011 2016 2021 2026 2031 2036 2041 2046 20512056
Situation am 1. Januar
Variante A 1 Variante A 2 Variante A 3 Variante A 4 Variante A 5 Variante A1: Einhaltung eines globalen Deckungsgrads von 73.4% (siehe 4.2.1) Variante A2: Einhaltung einer Deckung von 100% für Rentner und von 52.4% für aktive Versicherte (siehe 4.2.2) Variante A3: Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags auf CHF 796'400'000 (siehe 4.3) Variante A4: Kapitalisierung der neuen Verpflichtungen (siehe 4.3.2) Variante A5: Vollständige Ausfinanzierung in 20 Jahren (siehe 4.3.3) Anmerkungen zu dieser Abbildung: Im Schnitt kommt das Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags (A3) auf lange Sicht nicht viel teurer zu stehen als die Einhaltung des Deckungsgrads (A1) und bewirkt, in unserer dynamischen Betrachtung, sogar eine gewisse Sanierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung. In den ersten 20 Jahren ist die Kostendifferenz markant, danach sinken