Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
die Kosten durch das Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags. Das Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags erfordert eine mehr oder weniger stark abnehmende
Kapitalzufuhr von 23 Mio. auf rund 12 Mio. Franken –, wogegen für die Einhaltung des Deckungsgrads 14 Jahre lang keine Finanzmittel erforderlich sind, danach ist jedoch eine steigende Kapitalzufuhr bis zu rund 35 Mio. Franken nötig, dies aufgrund der
Verschlechterung des demografischen Verhältnisses, das den im Umverteilungsverfahren finanzierten Teil belastet. Somit scheint ein relativ hoher Finanzierungsbedarf in den ersten Jahren (Variante «Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags») den auf ganz lange Sicht absehbaren Finanzierungsbedarf einzudämmen (Variante «Einhaltung des Deckungsgrads»);
Die Einhaltung eines differenzierten Zieldeckungsgrads (A2) kommt kostenmässig zwischen
dem Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags (A3) und der Einhaltung des Deckungsgrads (A1) zu stehen. Diese Variante bietet zudem die grösste Kostenstabilität (Kosten in Prozent der versicherten Verdienste). Vor allem – und insbesondere im Vergleich zum Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags (A3) – ist die Lösung in den ersten Jahren deutlich kostengünstiger. Zudem bringt sie in unserer dynamischen Betrachtung einen gewissen Sanierungseffekt für die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und passt sich ausserdem an die Bevölkerungsentwicklung an;
Die Kapitalisierung der neuen Verpflichtungen (A4) wäre angesichts der hohen Kosten, die sie
in den ersten Jahren verursacht, schwierig zu realisieren;
Eine vollständige Ausfinanzierung über einen Zeitraum von 20 Jahren (A5) hätte finanzielle
Aufwendungen von rund 6.3% der versicherten Verdienste zur Folge, d.h. eine von ca. 43