Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht

die Kosten durch das Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags. Das Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags erfordert eine mehr oder weniger stark abnehmende

Kapitalzufuhr von 23 Mio. auf rund 12 Mio. Franken –, wogegen für die Einhaltung des Deckungsgrads 14 Jahre lang keine Finanzmittel erforderlich sind, danach ist jedoch eine steigende Kapitalzufuhr bis zu rund 35 Mio. Franken nötig, dies aufgrund der

Verschlechterung des demografischen Verhältnisses, das den im Umverteilungsverfahren finanzierten Teil belastet. Somit scheint ein relativ hoher Finanzierungsbedarf in den ersten Jahren (Variante «Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags») den auf ganz lange Sicht absehbaren Finanzierungsbedarf einzudämmen (Variante «Einhaltung des Deckungsgrads»);

‚ Die Einhaltung eines differenzierten Zieldeckungsgrads (A2) kommt kostenmässig zwischen

dem Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags (A3) und der Einhaltung des Deckungsgrads (A1) zu stehen. Diese Variante bietet zudem die grösste Kostenstabilität (Kosten in Prozent der versicherten Verdienste). Vor allem – und insbesondere im Vergleich zum Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags (A3) – ist die Lösung in den ersten Jahren deutlich kostengünstiger. Zudem bringt sie in unserer dynamischen Betrachtung einen gewissen Sanierungseffekt für die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und passt sich ausserdem an die Bevölkerungsentwicklung an;

‚ Die Kapitalisierung der neuen Verpflichtungen (A4) wäre angesichts der hohen Kosten, die sie

in den ersten Jahren verursacht, schwierig zu realisieren;

‚ Eine vollständige Ausfinanzierung über einen Zeitraum von 20 Jahren (A5) hätte finanzielle

Aufwendungen von rund 6.3% der versicherten Verdienste zur Folge, d.h. eine von ca. 43

Mio. auf etwa 86 Mio. Franken steigende Kapitalzufuhr.

Soll die vollständige Ausfinanzierung mittels der sofortigen Überweisung eines Betrags von rund 796 Mio. Franken erfolgen und nimmt die öffentlich-rechtliche Körperschaft dafür eine Anleihe mit gleichen Jahresraten (Annuitäten) über einen Zeitraum von 20 Jahren auf, so würden sich diese auf rund 61 Mio. Franken belaufen, wenn man von einem gleich bleibenden Zinssatz ausgeht (erwartete Rendite = 4.5%). Diese Summe liegt logischerweise in der Mitte der im letzten Punkt angegebenen Bandbreite.

Hinzuzufügen ist ausserdem, dass die zusätzlichen Finanzmittel für das Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags günstiger zu stehen kommen als die Zahlung eines Zinses auf dem erwähnten Fehlbetrag: Kostendifferenz von rund 36 Mio. bei einer erwarteten Rendite von 4.5% (796 x 4.5%). Die Verzinsung der Unterdeckung bedingt den Wechsel von einer Mischfinanzierung zur Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren, was im vorliegenden Fall vorteilhafter ist. Der daraus erzielte Gewinn erklärt die Differenz zwischen den oben erwähnten 36 Mio. und der mehr oder weniger stark abnehmenden Kapitalzufuhr von 23 Mio. auf rund 12 Mio. Franken. Als weiterer Faktor kommt hinzu, dass die öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung nicht statisch ist, sondern sich je nach Versichertenbestand sowie den versicherten Leistungen verändert.