Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten

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4.4.3 Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung B: Pensionskasse der Gemeinde Lausanne (Deckungsgrad am 31.12.2005 auf 44.2%)

18.00%

16.00%

14.00%

12.00%

10.00%

8.00%

6.00%

4.00%

2.00%

0.00%

2006 2011 2016 2021 2026 2031 2036 2041 2046 20512056

Situation am 1. JanuarSituation au 1er janvier

Variante B 1 Variante B 2 Variante B 3 Variante B 4

Variante B1: Teilweise Ausfinanzierung von 44.2% auf 70% in 30 Jahren

Variante B2: Einfrieren des versicherungstechnischen Fehlbetrags auf CHF 1'305’300'000 (siehe

4.3.1)

Variante B3: Kapitalisierung der neuen Verpflichtungen (siehe 4.3.2)

Variante B4: Vollständige Ausfinanzierung in 30 Jahren (siehe 4.3.3)

Hinweis: Der bis zu einem Deckungsgrad von 60% vorgesehene Sanierungsbeitrag von 3.5% der versicherten Löhne ist in den in der Abbildung dargestellten Finanzierungsvarianten nicht enthalten. Er ist also in den ersten Jahren noch hinzuzurechnen.

Die Anmerkungen zur Pensionskasse des Kantons Neuenburg sind analog auf die Pensionskasse der Gemeinde Lausanne übertragbar, wobei es hier natürlich um höhere Summen geht.

4.4.4 Konkreter Fall: zwei öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen in Genf (CIA und CEH) Für diese beiden öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen haben die verschiedenen Varianten folgende finanziellen Konsequenzen:

Variante C1: Auf der Einhaltung eines differenzierten Zieldeckungsgrads basierendes Modell (gemäss Ziffern 4.2.2 und 5.1) Variante C2: Modell mit einem Zieldeckungsgrad (gemäss Ziffer 4.2.1) von 80% Variante C3: Vollständige Ausfinanzierung (gemäss Ziffer 4.3.3)

Am 31.12.2005 beträgt der Deckungsgrad bei der CIA 69.7% und bei der CEH 83.2%.