Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 83 Seiten
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ten Bevölkerungsgruppen aufzeigen, allgemeine Risiken (z.B. Reiseort bei Malaria) und Risikogruppen identifizieren (z.B. Alter und Herkunft bei Tuberkulose).
Für praktisch-infektiologisch tätige Ärztinnen und Ärzte sind die Meldesysteme wichtig, weil sie grundlegende Daten liefern und damit medizinisches Wissen generieren. Die ärztliche Diagnostik folgt einer Logik der Wahrscheinlichkeiten, indem beim einzelnen Patienten an diejenigen Krankheiten zuerst gedacht werden muss, die am ehesten auf das betreffende Individuum (Alter, Geschlecht, soziale Situation, Herkunft etc) zutreffen. Diese Erfahrung beruht auf Daten, die nur Meldesysteme zuverlässig liefern können. Diese Daten liegen auch den Empfehlungen und Richtlinien der Fachgesellschaften zugrunde, an deren Erarbeitung jeweils Expertengruppen beteiligt sind (z.B. Eidgenössische Kommission für Impffragen, EKIF).
Zur Rückverfolgung von Kontaktpersonen wurden schon bisher bei einzelnen Krankheiten (z.B. bei der Tuberkulose) Daten erhoben (Bst. c). Die Erfahrungen mit SARS haben erneut gezeigt, dass das Wissen um die sozialen Kontakte einer erkrankten Person Massnahmen gegen eine noch weitere Ausbreitung der Krankheit ermöglicht.
Buchstabe d: Zu den Massnahmen, die sich aus Meldungen ergeben, gehören Interventionen zur Unterbrechung der Übertragungskette, zur individuellen Behandlung und Prävention oder entsprechende Information dazu (z.B. Empfehlungen zu Schutzimpfungen), Strategieentwicklung (z.B. Elimination der Polio), Bedarfsplanungen (z.B. Anzahl nötiger Isolierzimmer für Tuberkulose) und breit angelegte Kampagnen zur Verhaltenslenkung (z.B. gegen sexuell übertragbare Krankheiten). Prioritär überwacht werden sollen Erkrankungen, die insgesamt eine grosse Belastung bedeuten (Morbidität, Mortalität, Kosten), bei denen aber auch effektive Massnahmen getroffen werden können.
Art. 12 Früherkennungs- und Überwachungssysteme
Überwachung im Bereich der öffentlichen Gesundheit wird definiert als fortdauernde, systematische Sammlung, Analyse und Interpretation von wirkungsspezifischen Daten für die Planung, Implementierung und Evaluation von Massnahmen der öffentlichen Gesundheit. Mit wissenschaftlichen Methoden werden die Risikofaktoren, das Auftreten und der Verlauf von Krankheiten in der Bevölkerung, aber auch die Wirkung ergriffener Massnahmen gesammelt und analysiert. Zeitgerechte und wirkungsvolle Eingriffe in die Dynamik epidemiologischen Geschehens zur Schadensabwehr und -verhütung erfordern dabei häufig, dass Gesundheitsgefährdungen mit geeigneten Systemen frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Dies stellt hohe Anforderungen an die Meldenden (Ärztinnen und Ärzte, Spitäler), die Ausgestaltung der Informationswege innerhalb des Systems, die zentrale Datenverarbeitung, und - interpretation, die Feedback-Mechanismen und die internationale Vernetzung. Es obliegt dem BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen derartige Systeme zur Überwachung übertragbarer Krankheiten und zur Früherkennung epidemiologischer Entwicklungen zu etablieren, zu betreiben und zu optimieren (Abs. 1). Diese enge Zusammenarbeit zwischen BAG und Kantonen ist von grosser Bedeutung. Die Kantone bringen die Nähe zum epidemiologischen Geschehen und den gesundheitsrelevanten Ereignissen sowie die Vollzugszuständigkeit ein, das BAG sorgt für die einheitliche Melde- und Beurteilungskriterien, eine professionelle epidemiologische Datenaufbereitung und die internationale Vernetzung. Die Meldepflicht (Art. 13) bildet das zentrale Systemelement und wird, wo sinnvoll, ergänzt durch freiwillige