Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 113Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 53 Gewährung und Auszahlung der Beiträge

Gemäss Absatz 1 legt das BAFU die Höhe der Abgeltung oder der Finanzhilfe mittels Verfügung fest oder schliesst einen Vertrag ab.

Das BAFU richtet die Beiträge gemäss Absatz 2 je nach Fortschritt des Projektes gestaffelt aus.

Art. 54 Mangelhafte Erfüllung und Zweckentfremdung

Gemäss Absatz 1 kann der Bund seine Beiträge bei mangelhafter Erfüllung der Aufgabe durch den Kanton zurückbehalten oder kürzen.

Die Rückforderung von bereits ausbezahlten Abgeltungen oder Finanzhilfen richtet sich gemäss Absatz 2 nach Artikel 28 SuG.

Gemäss Absatz 3 kann das BAFU vom Kanton verlangen, dass der Kanton die Unterlassung oder Rückgängigmachung der Zweckentfremdung an Anlagen oder Einrichtungen verfügt, an die Abgeltungen oder Finanzhilfen geleistet wurden.

Absatz 4 verweist für Rückforderungen im Zusammenhang mit Zweckentfremdungen auf Artikel 29 SuG.

Art. 55 Weitere Verfahrensbestimmungen

Die Verfahrensbestimmung über die Berichterstattung und die Kontrolle durch den Bund (Art. 50) gilt sinngemäss.

Art. 56 – 59

Die Artikel 56-59 werden aufgehoben. Sie haben unter dem neuen Subventionsmodell keine Geltung mehr.

Art. 60 Abs. 6

Der Verweis von Artikel 60 Absatz 6 wird entsprechend den Änderungen angepasst.

Art. 61 Abs. 3

Der Verweis von Artikel 61 Absatz 3 wird entsprechend den Änderungen angepasst.

Art. 63 Abs. 1 Bst. b

Der Verweis in Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b wird entsprechend den Änderungen im 2. Abschnitt (Massnahmen) angepasst.

Art. 64 Abs. 5

Artikel 64 Absatz 5 wird aufgehoben. Der Verweis stimmt nicht mehr.

Anhang

Der Anhang wird aufgehoben.

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