Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten

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Dem Bund kann sicherlich vorgeworfen werden, dass er seine Sachpläne erst spät erarbeitet hat oder diese zu eng auf den jeweiligen Themenbereich ausgerichtet sind.

Der Bundesrat möchte nicht in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. Der Bund sollte seine wichtige Koordinationsaufgabe jedoch künftig konsequenter erfüllen und die Qualität seiner eigenen Planungen verbessern. Zudem soll im Verhältnis zu den Kantonen vermehrt auch mit Anreizen gearbeitet werden.

Gehen wirtschaftliche Interessen vor?

Zuweilen werden die Defizite der Raumplanung dadurch erklärt, dass die wirtschaftlichen Interessen stets vorgehen würden.

Für den Bundesrat ist klar, dass die wirtschaftlichen Interessen im Raumplanungsprozess angemessen berücksichtigt werden müssen. Die Raumplanung ordnet sich jedoch nicht immer den Interessen der Wirtschaft unter, sondern setzt einen Rahmen, in den sie sich einzufügen haben. Im Übrigen wird dieser Rahmen von den Wirtschaftskreisen oft als zu restriktiv erachtet.

Stärkere Kräfte als die Pläne?

Die ungenügende Umsetzung der Ziele der Raumplanung sei darauf zurückzuführen, dass in Wirklichkeit nicht die Raumpläne, sondern andere, stärkere Kräfte die Raumentwicklung steuern. Mit anderen Kräften sind im Allgemeinen die raumwirksamen Sachpolitiken (Verkehr, Umweltschutz usw.) sowie der Bodenmarkt, die Steuerpolitik, die Anwendung des Verursacherprinzips (Kostenwahrheit) usw. gemeint.

Es ist unbestritten, dass die Verkehrsinfrastrukturen Auswirkungen auf die Raumentwicklung haben. Allerdings dürfen diese auch nicht überschätzt werden, wie ein Forschungsprojekt des Bundesamtes für Raumentwicklung6 gezeigt hat. In Bezug auf den Umweltschutz haben Studien der Bundesämter für Raumentwicklung und für Umwelt7 gezeigt, dass die beiden Gesetzgebungen durchaus kompatibel sind, wenn sie koordiniert angewendet und die Umweltprobleme so frühzeitig wie möglich dokumentiert und geregelt werden. Auch die übrigen Sachpolitiken (Landwirtschaft, Regionalpolitik usw.) sind mit der Raumplanung vereinbar, wenn sie rechtzeitig und zweckmässig aufeinander abgestimmt werden. Die Koordination der raumwirksamen Aufgaben würde durch eine Vision der Raumentwicklung in der Schweiz (vgl. unten Raumkonzept) erheblich verbessert.

Die Unterschiede im Bodenmarkt (die Kosten für den Bau eines Einfamilienhauses auf der „grünen Wiese“ sind im Vergleich zu jenen einer gleich grossen Wohnung in der Stadt wesentlich tiefer) sowie die Finanzierung der Verkehrskosten (von denen die externen Kosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen) und der (weitgehend von der Allgemeinheit getragenen) Erschliessungskosten haben eine deutlich dezentralisierende Wirkung, die den Zielen der Raumplanung zuwiderläuft. Eine konsequente

6 Bundesamt für Raumentwicklung: Räumliche Auswirkungen der Verkehrsinfrastrukturen. Lernen aus der Vergangenheit… … für die Zukunft, Synthesebericht, Bern, 2007.

7 HERTIG, JACQUES: Publikumsintensive Einrichtungen. Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung, 2006; MUGGLI, RUDOLF: Publikumsintensive Einrichtungen. Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung, Schriftenreihe Umwelt Nr. 346, BUWAL, 2002.