Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten
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wie diffus das Phänomen der Stadt geworden ist. Die Unterscheidung Stadt-Land ist heute nicht mehr so deutlich wie früher, und auch die ländlichen Räume haben sich diversifiziert und sind (in verschiedenem Ausmass) bereits weitgehend urban (und bebaut).
Das 1980 in Kraft getretene, aber in den 70er Jahren konzipierte RPG ist ein Produkt des damaligen Raumplanungsverständnisses. Es entspricht der heutigen Wahrnehmung der räumlichen Probleme und den heutigen Vorstellungen der Problemlösung oft nicht mehr. Auf die heutigen und die künftigen Herausforderungen vermag das RPG keine zufrieden stellenden Antworten mehr zu geben.
4.3 Entwicklung des funktionalen Raumplanungsrechts
Man unterscheidet zwischen dem Raumplanungsrecht im engeren Sinn (d.h. dem RPG und seinen Ausführungsbestimmungen) und dem funktionalen Raumplanungsrecht, das auch Recht umfasst, das die so genannten raumwirksamen Sachpolitiken regelt. Letzteres war 1979 noch weit weniger entwickelt als dies heute der Fall ist. Stark ausgebaut ist heute insbesondere die Umweltschutzgesetzgebung. Dies hat dazu geführt, dass von verschiedener Seite die Unvereinbarkeit von Raumplanungsrecht (welches auf eine Konzentration der Aktivitäten abziele) und Umweltschutzrecht (durch dessen Normen die Nutzungen eher auf die „grüne Wiese“ verdrängt würden) behauptet oder kritisiert wurde, dass sich die Raumplanung faktisch den Umweltschutzbestimmungen «unterordne». Auch in anderen für die Raumplanung wichtigen Bereichen wie der Landwirtschaft, der Regionalpolitik, dem Verkehr usw. hat sich die Gesetzgebung seit Inkrafttreten des RPG weiterentwickelt.
Die Revision des RPG bietet Gelegenheit, die Kohärenz des Raumplanungsrechts im engeren Sinn und des funktionalen Raumplanungsrechts zu überprüfen und gegebenenfalls die nötigen Korrekturen vorzunehmen.
5 Gründe für die Schwierigkeit, eine Raumordnungspolitik umzusetzen
Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass die Ziele der Raumplanung nicht (oder bloss teilweise) erreicht worden sind, obwohl das RPG im Allgemeinen als gut erachtet wird. Worin liegen die Gründe für die noch nicht optimale Zielerreichung?
Mangelnder politischer Wille?
Nach Ansicht des Bundesrates sind die Defizite in der schweizerischen Raumplanung nicht auf mangelnden politischen Willen zurückzuführen. Ansonsten wären die von Bund, Kantonen und Gemeinden geforderten Pläne nicht erarbeitet und umgesetzt worden. Die Pläne reichen indessen nicht aus, um die Raumentwicklung in die gewünschte Richtung zu lenken. Es bedarf vielmehr eines umfassenderen Ansatzes.
SIEVERTS, THOMAS: Zwischenstadt, zwischen Ort und Welt, Raum und Zeit, Stadt und Land, Wiesbaden, 1999.